Anschrift

An das

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Stubenring 1

1010 Wien

 

BMF - I/4 (I/4)
Hintere Zollamtsstraße 2b
1030 Wien

Sachbearbeiter:
Mag. Hans-Jürgen Gaugl
Telefon +43 1 51433 501164
Fax +43 1514335901164
e-Mail Hans-Juergen.Gaugl@bmf.gv.at
DVR: 0000078

GZ. BMF-111308/0082-I/4/2010

 

 

 

Betreff:

»Entwurf eines weiteren Beitrages des BMASK zum Budgetbegleitgesetz 2011-2014 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes, des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes und des Allgemeinen Pensionsgesetzes);

Stellungnahme des BMF (Frist: 17.11.2010)

 

Erledigungstext:

»Das Bundesministerium für Finanzen beehrt sich, zu dem mit Schreiben vom 28. Oktober 2010 unter der Zahl BMASK-21119/0016-II/A/1/2010 zur Begutachtung übermittelten Entwurf eines weiteren Beitrages des BMASK zum Budgetbegleitgesetz 2011-2014 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes, des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes und des Allgemeinen Pensionsgesetzes) wie folgt Stellung zu nehmen:

 

Hinsichtlich der im Entwurf vorgesehenen Erschwerung des Zugangs zur Langzeitversicherungspension bis zum Jahr 2013 und des adaptierten Auslaufens dieser Pensionsart ab 2014 geht das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zwar von einer befristeten Verlängerung der Hacklerregelung ab dem Jahr 2014 – durch Annäherung an die Korridorpension – aus, die Übergangsfristen sind nach dem Informationsstand des Bundesministeriums für Finanzen allerdings beträchtlich. Nach eigenen Angaben des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden sogar noch im Jahr 2050 Kosten von rd. 105 Mio. € für die Hacklerregelung anfallen. Diese Kosten liegen nur geringfügig unter dem Niveau des Jahres 2021 (124 Mio.€). De facto kann somit quasi von einem Dauerrecht ausgegangen werden. Dies widerspricht der im Rahmen der 77. Sitzung des Ministerrates am 23. Oktober 2010 klargestellten Prämisse, dass die für den Zeitraum ab 1.1.2014 vereinbarte Regelung nicht als Dauerrecht verankert wird. Der Entwurf ist daher in diesem Punkt dementsprechend zu adaptieren.

 

Zum Invaliditätspensionspaket einschließlich „Fit2work“, welches bislang nicht akkordiert war, kann mangels Vorliegens der zu Grunde liegenden Annahmen und Berechnungsgrundlagen die beigeschlossene Darstellung der finanziellen Auswirkungen nicht plausibel nachvollzogen werden. Ob die angegebenen Einsparungspotentiale letztendlich überhaupt erzielt werden können, erscheint daher nicht sichergestellt. Aus diesem Grund besteht seitens des Bundesministeriums für Finanzen auch die Befürchtung, dass der tatsächliche Eintritt der angeführten Einsparungspotentiale aufgrund des späteren Pensionsantritts mit einer gewissen Unsicherheit behaftet ist, während hingegen die durch die diversen Leistungsverbesserungen und Maßnahmen zur längeren Erhaltung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit bedingten Kosten mit großer Wahrscheinlichkeit voll zum Tragen kommen.

 

Seitens des Bundesministeriums für Finanzen kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nur kostendämpfenden Maßnahmen im Rahmen des I-Pensionspakets zugestimmt werden. Die kostenverursachenden Elemente (Schwerarbeit bei I-Pension, IP-Leistungsrecht, Mehraufwendungen PV - Härtefallregelung, Neutrale Zeiten, Reha-Maßnahmen, AMS-Maßnahmen, Mehraufwendungen Übergangsgeld, Fit2work) haben daher zu entfallen.

 

Das Bundesministerium für Finanzen ersucht um entsprechende Berücksichtigung oben stehender Ausführungen. Dem Präsidium des Nationalrates wurde diese Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen zum gegenständlichen Entwurf in elektronischer Form zugeleitet.

 

15. November 2010
Für den Bundesminister:
Mag. Hans-Jürgen Gaugl
(elektronisch gefertigt)