An das
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Per E-Mail: stellungnahmen@bmask.gv.at
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
Wien, am 17. November 2010
Zl. B,K-903/171110/GK
GZ: BMASK-21119/0016-II/A/1/2010
Betreff: Entwurf eines BG, mit dem das ASVG, GSVG, BSVG und APG geändert werden (BBG)
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich mitzuteilen, dass zu obig angeführtem Gesetzesentwurf bis auf nachstehenden Sachverhalt keine Einwände bestehen.
Der Österreichische Gemeindebund begrüßt die verstärkte berufliche Rehabilitation, die auf Dauer eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ermöglichen soll. Anspruch auf berufliche Rehabilitation haben auch Personen, die sich in einem Dienstverhältnis befinden. Hierbei muss jedoch angeregt werden, dass während der Zeit der Rehabilitation der Dienstgeber, sofern in der Zeit der Rehabilitation keine oder nur eine eingeschränkte Dienstleistung erfolgt, keinerlei bzw. nur der geleisteten Arbeit entsprechende Bezüge bezahlt werden müssen, was nach Information des BMASK durch den vorliegenden Entwurf noch nicht vorgesehen ist.
Der Österreichische Gemeindebund ersucht um Berücksichtigung dieser Forderung und verbleibt
mit freundlichen Grüßen
Für den Österreichischen Gemeindebund:
Der Generalsekretär: |
Der Präsident: |
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Hink e.h. |
Mödlhammer e.h.
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Dr. Robert Hink |
Bgm. Helmut Mödlhammer |
Ergeht zK an:
Alle Landesverbände
Alle Mitglieder des Präsidiums
Büro Brüssel