An das

Bundesministerium für

Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

 

Per E-Mail:      stellungnahmen@bmask.gv.at

                        begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

 

Wien, am 17. November 2010

Zl. B,K-903/171110/GK

 

GZ: BMASK-21119/0016-II/A/1/2010

 

Betreff: Entwurf eines BG, mit dem das ASVG, GSVG, BSVG und APG geändert werden (BBG)

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich mitzuteilen, dass zu obig angeführtem Gesetzesentwurf bis auf nachstehenden Sachverhalt keine Einwände bestehen.

 

Der Österreichische Gemeindebund begrüßt die verstärkte berufliche Rehabilitation, die auf Dauer eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ermöglichen soll. Anspruch auf berufliche Rehabilitation haben auch Personen, die sich in einem Dienstverhältnis befinden. Hierbei muss jedoch angeregt werden, dass während der Zeit der Rehabilitation der Dienstgeber, sofern in der Zeit der Rehabilitation keine oder nur eine eingeschränkte Dienstleistung erfolgt, keinerlei bzw. nur der geleisteten Arbeit entsprechende Bezüge bezahlt werden müssen, was nach Information des BMASK durch den vorliegenden Entwurf noch nicht vorgesehen ist.

 

Der Österreichische Gemeindebund ersucht um Berücksichtigung dieser Forderung und verbleibt

 

mit freundlichen Grüßen

Für den Österreichischen Gemeindebund:

 

Der Generalsekretär:

Der Präsident:

 

 

Hink e.h.

Mödlhammer e.h.

 

Dr. Robert Hink

Bgm. Helmut Mödlhammer

 

Ergeht zK an:

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Büro Brüssel