BUNDESMINISTERIUM

FÜR

EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE

ANGELEGENHEITEN

 

VÖLKERRECHTSBÜRO

A-1014 Wien, Minoritenplatz 8

Tel.: 0501150-0, FAX: 0501159-DW

e-mail: abtia@bmeia.gv.at

 

E-MAIL

 

GZ:

BMeiA-AT.8.15.02/0297-I.A/2010

Datum:

3. Dezember 2010

Seiten:

2

An:

Kopie:

team.z@bmj.gv.at

begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

Von:

Ges. MMag. Schusterschitz

SB:

MMag. Stelzer MIM, LR Mag. Csörsz

DW:

3992

 

BETREFF:   Bundesgesetz über den Verbraucherschutz bei Teilzeitnutzungs-

                        und Nutzungsvergünstigungsverträgen (Teilzeitnutzungsgesetz

                        2011 – TNG 2011); Stellungnahme des BMeiA

 

zu GZ BMJ-Z7.012B/0001-I 2/2010

vom 19. Oktober 2010

 

 

Das BMeiA nimmt zum oz. Entwurf wie folgt Stellung:

 

 

In formaler Hinsicht wird auf die Zitierregeln des vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes herausgegebenen EU-Addendums zu den Legistischen Richtlinien 1990 hingewiesen:

 

Der Titel der Norm ist danach unter Entfall der Bezeichnung des erlassenden Organs zu zitieren (vgl. Rz 54 des EU-Addendums). In den §§ 2 Abs. 3, 21 TNG 2011, im Vorblatt (Problem) sowie in den Erläuternden Bemerkungen (Allgemeiner Teil) wird dieses jedoch angeführt.

 

Die Fundstelle ist nach dem Muster „ABl. Nr. L 48 vom 22.02.1975 S.29“ anzugeben (vgl. Rz 55 des EU-Addendums). Vor der Seitenbezeichnung ist kein Beistrich zu setzen (§§ 2 Abs. 3, 21 TNG 2011, Vorblatt [Problem]).

 

Bei erstmaliger Zitierung sind Titel der Norm und Fundstelle anzuführen (vgl. Rz. 54 des EU-Addendums).

 

Die Richtlinie 2008/122/EG ist also bei Erstzitaten folgendermaßen anzuführen:

 

 

Überdies wäre zu überlegen, auch die Vorgängerrichtlinie 94/47/EG in den Erläuternden Bemerkungen einmal im Vollzitat anzuführen:

 

 

Darüber hinaus sollte der inneren Kohärenz des Entwurfes wegen die Richtlinie 2008/122/EG nicht einmal als „Teilzeitnutzungs-Richtlinie 2008/122/EG“ (wie im Vorblatt) und einmal als „Timesharing-Richtlinie 2008/122/EG“ (wie in den §§ 2 Abs. 3 ff. TNG 2011) bezeichnet werden.

 

 

Für den Bundesminister:

i.V. Schusterschitz m.p.