Sehr geehrte Frau Magistra Perle,

 

als selbständiger Berater für Hochschulmanagement mit Spezialisierung in den Bereichen Qualitätssicherung und Akkreditierung erlaube ich mir, bezüglich der in Begutachtung befindlichen Gesetzesentwürfe drei Anmerkungen zu machen.

 

  1. §2 (4) 4 QSG

Den Begriff „Informationsmaßnahmen“ sollte man meines Erachtens präzisieren. Es besteht Bedarf nach Information der Öffentlichkeit, auch im Sinne eines Konsumentenschutzes für (potentielle) Studierende. Die gesetzlichen Änderungen im Bereich der Zertifikatslehrgänge werden zu erhöhter Unsicherheit unter deren Teilnehmern führen. Meiner beruflichen Erfahrung nach besteht hier sowohl Bedarf an einer allgemeinen Information der Öffentlichkeit als auch an einer Informationsstelle, wo sich einzelne Bürger über die staatliche Anerkennung spezifischer Angebote erkundigen können.

 

  1. Umfang der Berichte (z.B. §6 (2))

Qualitätssicherung ist ein wichtiges Mittel zur Zielerreichung, muss sich aber an den Institutionen immer gegen den Vorwurf des „Mittels zum Zweck“ wehren. Ist es hier notwendig bzw. möglich, z.B. den maximalen Umfang der eingeforderten Berichte festzulegen, um überbordende Bürokratie zu verhindern?

 

  1. Korruptionsbekämpfung

Auch wenn das im Gesetzesentwurf nicht explizit angesprochen wird, gehe ich davon aus, dass „Peer Review“-Verfahren zur Qualitätsüberprüfung eingesetzt werden. Diese Verfahrensart ist ja state-of-the-art im Hochschulmanagement und ich kenne dazu keine Alternative. Ich sehe bei dieser Verfahrenart große Möglichkeiten für Bestechung, z.B. durch besonders teure Hotels, Flüge, Geschenke etc. Dies könnte man verhindern, indem Hochschulen nach Abschluss der Akkreditierung oder des Audits die im Verfahren entstandenen Kosten offen legen müssten. Das würde den Hochschulen auch einen Vergleich untereinander erlauben.

 

Ich hoffe, mit diesen Anmerkungen einen kleinen Beitrag zum neuen Gesetz leisten zu können. Für Rückfragen stehe ich sehr gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Roland Humer

 

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Mag. Roland Humer, M.A.

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