Österreichische
Arbeitsgemeinschaft für
Rehabilitation (ÖAR)
Dachorganisation der
Behindertenverbände Österreichs

Dr. Christina Meierschitz · DW 119

E-Mail: meierschitz.recht@oear.or.at

 

 

 

 

 

Stellungnahme der

Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR), Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs,

zum Entwurf eines Bundesgesetzes

mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird.

GZ BMWF-52.250/0134-I/6/2010

 

 

Die ÖAR erlaubt sich, zu oben angeführtem Entwurf folgende Stellungnahme abzugeben:

Bei der Festlegung der Studienplätze für Massenfächer ist jedenfalls auch auf die Bedürfnisse und Belange von Menschen mit Behinderungen Rücksicht zu nehmen.

Da Kinder und Jugendliche mit Behinderungen bereits bei der Schulbildung vielen Hindernissen und Benachteiligungen gegenüberstehen und Chancengleichheit auf Grund mangelnder Inklusion und mangelnder Barrierefreiheit bereits im Regelschulwesen nicht gegeben ist, führt ein Ausschlussverfahren nach Leistungskriterien unweigerlich zu weiterer Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen.

Es ist daher eine Lösung anzustreben, die für Studierende mit Behinderungen chancengleiche Zugänge zu den Universitäten ermöglicht. Jedenfalls ist damit verbunden, dass sämtliche Universitäten für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich und benutzbar sind. Der Unterricht hat für Menschen mit Behinderungen an den österreichischen Hochschulen inklusiv nach den Bestimmungen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zur Verfügung gestellt zu werden.

 

 

Wien, am 20.12.2010