Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bin
Sicherheitsfachkraft bei der Firma Blum Beschläge und setze mich in der
Funktion als Umweltschutzbeauftragter für die Steigerung des
Fahrradverkehrs unserer Mitarbeiter ein. Über den VCOE habe ich von der
geplanten Helmpflicht in Fahrradanhängern gehört. Da bei
uns in Vorarlberg sehr viele Familien die Fahrradanhänger verwenden - auch
ich habe viele Jahre meine Kinder auf diese Weise "umweltfreundlich"
bewegt - kann ich so einen Vorstoß der Gesetzgebung nicht verstehen.
Fahrradanhänger sind auch ohne Helm viel sicherer als der Transport von
Kindern in Fahrradkindersitzen. Mir ist dabei nicht ganz klar, vor welchen
Verletzungen der Helm schützen soll? Die Kinder sind angegurtet u.
können nicht aus dem geschützten Anhänger fallen; Wird
ein Fahrradanhänger von einem Auto überrollt, dann kann auch kein
Helm vor diesen Verletzungen schützen.
Wird das Gesetz
beschlossen und es kommt dann zu einem tragischen, schweren Unfall - wurde auch
daran gedacht, welche Konsequenzen für die Eltern entstehen u. was das in
Einzelfällen für die Familien bedeuten kann?
Gesetze sind dort richtig u. wichtig, wo durch Sicherheitswidriges Verhalten, unbeteiligte Personen gefährdet werden können.
Mit freundlichen Gruessen
Thomas Rimmele
Sicherheitsfachkraft / Umweltschutzbeauftragter
mailto:thomas.rimmele@blum.com
P Vor dem Drucken bitte an die Umwelt denken!
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