Sehr geehrte Damen und Herren!


Ich bin Sicherheitsfachkraft bei der Firma Blum Beschläge und setze mich in der Funktion als Umweltschutzbeauftragter für die Steigerung des Fahrradverkehrs unserer Mitarbeiter ein. Über den VCOE habe ich von der geplanten Helmpflicht in Fahrradanhängern gehört. Da bei uns in Vorarlberg sehr viele Familien die Fahrradanhänger verwenden - auch ich habe viele Jahre meine Kinder auf diese Weise "umweltfreundlich" bewegt - kann ich so einen Vorstoß der Gesetzgebung nicht verstehen. Fahrradanhänger sind auch ohne Helm viel sicherer als der Transport von Kindern in Fahrradkindersitzen. Mir ist dabei nicht ganz klar, vor welchen Verletzungen der Helm schützen soll? Die Kinder sind angegurtet u. können nicht aus dem geschützten Anhänger fallen; Wird ein Fahrradanhänger von einem Auto überrollt, dann kann auch kein Helm vor diesen Verletzungen schützen.

Wird das Gesetz beschlossen und es kommt dann zu einem tragischen, schweren Unfall - wurde auch daran gedacht, welche Konsequenzen für die Eltern entstehen u. was das in Einzelfällen für die Familien bedeuten kann?

 

Gesetze sind dort richtig u. wichtig, wo durch Sicherheitswidriges Verhalten, unbeteiligte Personen gefährdet werden können.

 

Mit freundlichen Gruessen

Thomas Rimmele

Sicherheitsfachkraft / Umweltschutzbeauftragter

mailto:thomas.rimmele@blum.com



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