An das
Bundesministerium für Finanzen
Hintere Zollamtsstraße 2b
1030 Wien
Per E-Mail: e-Recht@bmf.gv.at
begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at
Wien, am 7. April 2011
Zl. B-942/070411/GK,AR
GZ: BMF-010000/0004-VI/1/2011
Betreff: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Neugründungs-Förderungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, die Bundesabgabenordnung, das Glücksspielgesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz und das EU-Finanzstrafvollstreckungsgesetz geändert werden – Abgabenänderungsgesetz 2011 (AbgÄG 2011)
Sehr geehrte Damen und Herren!
Den aufgrund des gegenständlichen Regelungsvorhabens gemäß § 6 FAG 2008 angeordneten Verhandlungen nicht vorgreifend, erlaubt sich der Österreichische Gemeindebund zum genannten Vorhaben zwei Anmerkungen zu übermitteln:
Bei künftigen Gesetzesvorhaben im Abgabenbereich wird ersucht die finanzielle Darstellung der Auswirkungen auf die Gebietskörperschaften für abgrenzbare Abgaben bzw. Abgabenbereiche einzeln durchzuführen.
Der Österreichische Gemeindebund nimmt die vorgesehene Änderung der BAO zum Anlass abermals die Einrichtung einer ständigen Arbeitsgruppe mit Vertretern der Gebietskörperschaften im BMF zu empfehlen, damit alle betroffenen Gebietskörperschaften ihre Interessen betreffend dieses seit dem 1.1.2010 harmonisierten Verfahrensrechts wahrnehmen können.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Österreichischen Gemeindebund:
Der Generalsekretär: |
Der Präsident: |
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Hink e.h. |
Mödlhammer e.h.
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Dr. Robert Hink |
Bgm. Helmut Mödlhammer |
Ergeht zK an:
Alle Landesverbände
Die Mitglieder des Präsidiums
Büro Brüssel