Berthold Michaela

 Dipl. medizinisch technische Fachkraft

2454 Trautmannsdorf/Leitha

Marktsiedlung 28

                                                                                                                                                                                                                                                                             Trautmannsdorf, 06.05.2011

 

 

Bundesministerium für Gesundheit

 

 

Betreff: Stellungnahme zur Änderung des MTF-SHD-G /  MAB-Gesetz

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren

 

 

Ich habe 1992 mein Diplom als DMTF im Landeskrankenhaus Wr. Neustadt gemacht und bin seither in diesem Beruf in einem Grundversorgungsspital tätig.

Die Ausbildung an der MTF- Schule in Wr. Neustadt wurde zu dieser Zeit im ersten Jahrgang  in den allgemeinen Fächern wie Anatomie, Physiologie, Pathologie….gemeinsam  mit den

Krankenpflegeschülern durchgeführt. Es waren somit Vortrag und Prüfung ident. Und auch die MTF- spezifischen Fächer der 3 Jahrgänge haben sich, so möchte ich behaupten sicher

nicht unter dem Niveau der Krankenpflegeschule befunden. Warum also ist es möglich, dass man unser Berufsbild jetzt wie eine Hilfstätigkeit aussehen lassen möchte. Und wir nach §10.2 sogar dieser Berufsgruppe unterstellt werden.

 

Nach fast 20 Jahren Erfahrung davon 3 Jahre im Bereich Labor und 17 Jahre im Röntgen, in denen selbstständiges Arbeiten gefordert war, soll ich plötzlich meinen Beruf nicht mehr in gewohnter Weise ausüben dürfen?

Es wird mir untersagt Computertomografien und intraoperative Durchleuchtungen durchzuführen, dadurch ist es für mich auch nicht mehr möglich Nachtdienste und Wochenenddienste zu machen.

 

Die Folgen:

 

-die psychische Belastung durch die „Degradierung“ einer jahrelang selbstständig und motiviert arbeitenden Fachkraft zu einer Hilfskraft (Assistenzkraft)

-Veränderung des gesamten Lebensrhythmus aufgrund Arbeitszeitänderung (kein Nacht- , bzw. Wochenenddienst)

- finanzieller Verlust durch Wegfall der Nacht- und Sonntagsdienstzulage

- die personaltechnische Problematik, speziell in kleinen, ländlichen Grundversorgungsanstalten stehen oft viele DMTF wenigen RT gegenüber. Bleibt die Frage

 

1.Wohin mit den DMTF der NÖ-Landeskliniken?

2. Woher kommen die RT im ländlichen Raum?

 

 

 

Ich ersuche um Überarbeitung des geplanten MAB-Gesetzes in folgender Form:

 

Bestehende DMTF dürfen auch weiter, die durch ihre Ausbildung rechtmäßig erworbene Berufsbezeichnung diplomierte medizinisch technische Fachkraft führen. (einem Ing. sagt man ja auch nicht plötzlich er darf sich jetzt nicht mehr so nennen).

Und sie dürfen auch weiterhin aufgrund der Ausbildung und jahrelangen praktischen Berufserfahrung, die von ihnen derzeit ausgeübte Tätigkeit durchführen, bis zum Ausscheiden aus dem Berufsleben.

 

 

Fachkräfte braucht unser Land also weshalb möchte man einige tausend gut ausgebildete Menschen, per Gesetz zu Hilfskräften machen.

 

 

 

 

Berthold Michaela

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abkürzungen:

DMTF              diplomierte medizinisch-technische Fachkraft

MTF-Schule     Medizinisch-technische Fachschule

MAB                medizinische Assistenzberufe

RT                    Radiologietechnologen/-innen