Berthold Michaela
Dipl. medizinisch technische Fachkraft
2454 Trautmannsdorf/Leitha
Marktsiedlung 28
Trautmannsdorf, 06.05.2011
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff: Stellungnahme zur Änderung des MTF-SHD-G / MAB-Gesetz
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe 1992 mein Diplom als DMTF im Landeskrankenhaus Wr. Neustadt gemacht und bin seither in diesem Beruf in einem Grundversorgungsspital tätig.
Die Ausbildung an der MTF- Schule in Wr. Neustadt wurde zu dieser Zeit im ersten Jahrgang in den allgemeinen Fächern wie Anatomie, Physiologie, Pathologie….gemeinsam mit den
Krankenpflegeschülern durchgeführt. Es waren somit Vortrag und Prüfung ident. Und auch die MTF- spezifischen Fächer der 3 Jahrgänge haben sich, so möchte ich behaupten sicher
nicht unter dem Niveau der Krankenpflegeschule befunden. Warum also ist es möglich, dass man unser Berufsbild jetzt wie eine Hilfstätigkeit aussehen lassen möchte. Und wir nach §10.2 sogar dieser Berufsgruppe unterstellt werden.
Nach fast 20 Jahren Erfahrung davon 3 Jahre im Bereich Labor und 17 Jahre im Röntgen, in denen selbstständiges Arbeiten gefordert war, soll ich plötzlich meinen Beruf nicht mehr in gewohnter Weise ausüben dürfen?
Es wird mir untersagt Computertomografien und intraoperative Durchleuchtungen durchzuführen, dadurch ist es für mich auch nicht mehr möglich Nachtdienste und Wochenenddienste zu machen.
Die Folgen:
-die psychische Belastung durch die „Degradierung“ einer jahrelang selbstständig und motiviert arbeitenden Fachkraft zu einer Hilfskraft (Assistenzkraft)
-Veränderung des gesamten Lebensrhythmus aufgrund Arbeitszeitänderung (kein Nacht- , bzw. Wochenenddienst)
- finanzieller Verlust durch Wegfall der Nacht- und Sonntagsdienstzulage
- die personaltechnische Problematik, speziell in kleinen, ländlichen Grundversorgungsanstalten stehen oft viele DMTF wenigen RT gegenüber. Bleibt die Frage
1.Wohin mit den DMTF der NÖ-Landeskliniken?
2. Woher kommen die RT im ländlichen Raum?
Ich ersuche um Überarbeitung des geplanten MAB-Gesetzes in folgender Form:
Bestehende DMTF dürfen auch weiter, die durch ihre Ausbildung rechtmäßig erworbene Berufsbezeichnung diplomierte medizinisch technische Fachkraft führen. (einem Ing. sagt man ja auch nicht plötzlich er darf sich jetzt nicht mehr so nennen).
Und sie dürfen auch weiterhin aufgrund der Ausbildung und jahrelangen praktischen Berufserfahrung, die von ihnen derzeit ausgeübte Tätigkeit durchführen, bis zum Ausscheiden aus dem Berufsleben.
Fachkräfte braucht unser Land also weshalb möchte man einige tausend gut ausgebildete Menschen, per Gesetz zu Hilfskräften machen.
Berthold Michaela
Abkürzungen:
DMTF diplomierte medizinisch-technische Fachkraft
MTF-Schule Medizinisch-technische Fachschule
MAB medizinische Assistenzberufe
RT Radiologietechnologen/-innen