Susanne Rittenschober, DMTF
Zehentstraße 50/9
7202 Bad Sauerbrunn Bad Sauerbrunn, 10.05.2011
Bundesministerium für Gesundheit
BMG-II/A/2
In Kopie an das Präsidium des Nationalrats
Betreff: Beeinspruchung des MTF-SHD-G / MAB-Gesetz
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Berufsgruppe der DMTF darf nicht in die Sanitätshilfsdienste eingeordnet werden.
Ich bin seit mehr als 20 Jahren im Blutdepot des LK Wr.Neustadt tätig.
Die Übergangsbestimmung für DMTF im Bereich der Immunhämatologie ist für mich mit mindestens 7 jähriger Tätigkeit und einer Aufschulung reine Willkür.
Nach 7 jähriger Tätigkeit in der Immunhämatologie bedarf es keiner zusätzlichen Aufschulung!
In der mit Diplom abgeschlossenen Ausbildung der DMTF werden fundierte Lerninhalte im Fachgebiet der Blutgruppenserologie und Konservenverträglichkeitstestung, im Ausmaß von mindestens 70 Stunden unterrichtet. Das erlangte Wissen wird mit dem Absolvieren einer Diplomprüfung bestätigt, ohne die der Diplomabschluss nicht möglich ist!
Der Titel der DMTF befähigt jede AbsolventIn automatisch, diese Tätigkeiten auszuführen!
Der gesamte Entwurf zielt darauf ab, die gehobenen medizinisch technischen Dienste im Gesundheitswesen stärker zu positionieren und für jeden GMTD eine einspartige Hilfskraft zu schaffen.
Eine immer wieder in Aussicht gestellte Besserstellung der Berufsgruppe der DMTF ist im ganzen Entwurf dieses MAB-Gesetzes nicht einmal ansatzweise erkennbar.
Deshalb fordere ich eine Novellierung des bestehenden Berufsgesetzes!!!
Susanne Rittenschober, DMTF