Ulrike Bitter
Dipl. Med. techn. Fachkraft
Weinberggasse 28
7121 Weiden am See
ulrike@bitter.cc Weiden am See, 10.5.2011
Bundesministerium für Gesundheit
BMG-II/A/2
Stellungnahme zur Änderung des MTF-SHD-G auf neues MAB Gesetz
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bin seit 1988 als DMTF in einer Krankenanstalt der Grundversorgungsstufe im Röntgen tätig. Bis jetzt verrichtete ich Tätigkeiten in der konventionellen Diagnostik, in der Durchleuchtung und in der Mammographie. Seit ca. 12 Jahren erweiterte ich meinen Tätigkeitsbereich auch auf den CT. Da ich in einem Krankenhaus der
Grundversorgungsstufe arbeite, verrichte ich die Tätigkeit im CT auch am Wochenende und in der Nacht nach Anordnung und unter Aufsicht von Ärzten/innen.
Laut neuem MAB-Gesetz dürfte ich trotz meiner 12-jährigen Praxis im Bereich des CTs nicht mehr tätig sein und könnte daher keinen Wochenend- und
Nachtdienst mehr machen.
Die Folgen daraus: Finanzieller Verlust und Degradierung zu einer Hilfskraft
Meine Forderungen zum neuen MAB-Gesetz:
-
Möglichkeit zum Erwerb einer
Zusatzqualifikation für die Durchführung der nach dem
vorliegenden Gesetzesentwurf ausgeschlossenen Untersuchung
im CT und MR.
-
Eine diplomierte MTF die nach dem bisherigen
MTF-SHD-Gesetz diplomiert hat, sollte die Möglichkeit haben, dass sie in
ihrem bisherigen Tätigkeitsbereich
bis zum Ausscheiden aus ihrem aktiven Berufsleben weiterhin tätig sein
kann.
Bitte um nochmalige Überarbeitung des neuen MAB-Gesetzesentwurf.
Mit freundlichen Grüßen
Bitter Ulrike