Ulrike Bitter

Dipl. Med. techn. Fachkraft

Weinberggasse 28

7121 Weiden am See

ulrike@bitter.cc                                                                                                                                                                                                           Weiden am See, 10.5.2011

 

 

Bundesministerium für Gesundheit

BMG-II/A/2

 

Stellungnahme zur Änderung des MTF-SHD-G auf neues MAB Gesetz

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich bin seit 1988 als DMTF in einer Krankenanstalt der Grundversorgungsstufe im Röntgen tätig. Bis jetzt verrichtete ich Tätigkeiten in der konventionellen Diagnostik, in der Durchleuchtung und in der Mammographie. Seit ca. 12 Jahren erweiterte ich meinen Tätigkeitsbereich auch auf den CT. Da ich in einem Krankenhaus der

Grundversorgungsstufe arbeite, verrichte ich die Tätigkeit im CT auch am Wochenende und in der Nacht nach Anordnung und unter Aufsicht von Ärzten/innen.

 

Laut neuem MAB-Gesetz dürfte ich trotz meiner 12-jährigen Praxis im Bereich des CTs nicht mehr tätig sein und könnte daher keinen Wochenend- und

Nachtdienst mehr machen.

Die Folgen daraus:  Finanzieller Verlust  und Degradierung zu einer Hilfskraft

 

Meine Forderungen zum neuen MAB-Gesetz:

-          Möglichkeit zum Erwerb einer Zusatzqualifikation für die Durchführung  der nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf ausgeschlossenen Untersuchung
im CT und MR.

-          Eine diplomierte MTF die nach dem bisherigen MTF-SHD-Gesetz diplomiert hat, sollte die Möglichkeit haben, dass sie in ihrem bisherigen Tätigkeitsbereich
bis zum Ausscheiden aus ihrem aktiven Berufsleben weiterhin tätig sein kann.

 

 

Bitte um nochmalige Überarbeitung des neuen MAB-Gesetzesentwurf.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bitter Ulrike