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Bundesministerium für Gesundheit

BMG-II/A/2

 

 

Innsbruck, am 11.05.2011

 

 

 

Betreff: Stellungsnahme MAB-Gesetz

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich bin seit einigen Jahren als „Diplomiert medizinisch-technische Fachkraft“ tätig. Aufgrund meiner Erfahrung die ich sowohl im Laborbereich als auch im radiologischen Bereich gesammelt habe, möchte ich hiermit zur geplanten Änderung des DMTF-Gesetzes Stellung nehmen und einige Änderungsvorschläge einbringen.

Nicht zuletzt weil der Gesetzesentwurf auf eine enorme Schlechterstellung der Diplomierten medizinisch-technischen Fachkräfte abzielt!

 

Die geplante massive Kürzung der Ausbildungsstunden von 3980 auf 2729 Stunden führt zu einer bedenklichen Dequalifizierung. Für den Routinebetrieb ist die fachkompetente Ausbildung nicht mehr gewährleistet.

 

Aus vielen Bereichen wurden Tätigkeiten, die in der Praxis von DMTF schon seit Jahren erfolgreich und selbstverständlich ausgeführt werden, einfach gestrichen. Um nur ein paar Beispiele zu nennen: Schnittbildverfahren wie CT und MRT, Durchleuchtungen bei Herzkathederuntersuchungen, Mammographie, Präparateherstellung im histologischen und mikrobiologischen Labor, Massage usw.!

Das bedeutet eine Verschlechterung der Versorgungsqualität für den Patienten.

 

Vor allem ist festzustellen, dass der Entwurf eine eindeutige Degradierung der DMTFs darstellt. Die Formulierung „Assistenz bei der Durchführung“ und  „Assistenz für MTDs und Aufsicht durch MTDs“ stellt eine Herabsetzung in eine reine Hilfsdiensttätigkeit dar.

Es ist anzunehmen, dass einige Punkte wohl eher aus berufspolitischen Gründen als aus Patientenschutzgründen entschieden wurden.

 

 

 

 

 

 

 

Änderungsvorschläge / Forderungen:

 

Die fachlich- theoretische Ausbildung der MAB soll nicht unter dem derzeitigen Niveau liegen.

Das Berufsbild des dipl. medizinischen Fachdienstes muss eindeutig als eigenes Berufsbild im MAB-Gesetz geregelt werden.

Den bestehenden DMTFs muss die weitere Ausübung ihrer gegenwärtigen Tätigkeit gesichert bleiben!

Die Berufsbezeichnung muss anders gewählt werden um eine Verwechslung mit der bestehenden Berufsgruppe der „Diplomierten medizinisch-technischen Fachkraft“ auszuschließen.

Der Umstieg auf verwandte Gesundheitsberufe, wie zum Radiologietechnologen, Biomedizinischen Analytiker oder Physiotherapeuten, muss für bestehende DMTF und auch für MAB möglich werden. Das heißt in der Ausbildung und in der Praxis erworbenes Wissen muss bei genannten oder anderen Gesundheitsberufen per Gesetz angerechnet werden können.

Aufschulungen müssen auch berufsbegleitend angeboten werden.

 

 

Ich bitte sie den Entwurf im Sinne einer bestmöglichen Patientenversorgung und „für“ das Berufsbild der DMTFs nochmal zu überarbeiten.

 

 

Mantl Marcel

Dipl. medizinisch-technische Fachkraft