Stellungsnahme
zu dem Entwurf eines neuen MAB-Gesetzes vom 11. April 2011
Betreffend
dem neuen MAB-Gesetz haben wir folgende KERNAUSSAGEN zusammengefasst:
Ø
Völlige Dequalifizierung
des diplomierten medizinisch-technischen Fachdienstes durch massive
Kürzung der Ausbildungsstunden (derzeit 3980 h auf 2729 h).
Ø
Eine qualitative
Diplomausbildung ist nicht mehr gewährleistet –keine
fachkompetenten Personen für den Basis/Routinebereich (wirtschaftliche
Effizienz?).
Ø
Die Formulierung
„Unterstützung“ sowie die Stundenreduzierung, weist auf eine reine
Hilfsdiensttätigkeit hin.
Ø
Der Beruf der
DMTF ist ein typischer Frauenberuf. Durch Schaffung von
„HilfsarbeiterInnen im Gesundheitsbereich“ werden Frauen
bewusst benachteiligt.
Ø
Tätigkeiten
in Hilfsberufen bedeutet Verringerung des Einkommens. Frauen leben jetzt
schon nahe an der Armutsgrenze.
Ø
keine
arbeitsrechtliche Absicherung und keinen Berufsschutz bei einjährigen
MABs.
Der
Berufsverband fordert daher:
- Der Beruf der DMTF darf durch ein neues MAB-Gesetz NICHT
herab qualifiziert werden.
- Die fachlich-theoretische Ausbildung muss erhöht
werden und darf nicht unter dem Niveau der jetzigen (praxisnahen)
Ausbildung liegen.
- Die Tätigkeitsbereiche müssen klar definiert
werden. KEINE DMTF darf aufgrund des Inkrafttretens eines MAB-Gesetzes
ihre Arbeitsstelle verlieren. (Klare Übergangsregelungen)
- Tätigkeitsbereiche wie Mammographie, CT, MR,
klassische Massage, Point of Care-Tests, Histologie, Mikrobiologie
gehören zu den Routineuntersuchungen und Routinebehandlungen in
großen wie kleinen Krankenanstalten aber auch im niedergelassenen
Bereich. Es muss klar definiert werden, dass diese Tätigkeiten auch
künftig gemacht werden dürfen.
- Die Funktionsdiagnostik ist eine klassische
Assistenzarbeit und wird auf vielen Arbeitsplätzen von DMTF
durchgeführt. Ebenso sind Tätigkeiten in der Angiographie reine
Assistenzarbeit. Es muss klar definiert werden, dass diese
Tätigkeiten auch künftig gemacht werden dürfen.
- Neue Berufsbezeichnung: Nur wenn die Forderungen des
Berufsverbandes erfüllt werden, wird die Berufsbezeichnung
„medizinischer Fachdienst“ akzeptiert. Falls nicht, werden wir
die Bezeichnung „medizinische Fachassistenz“ beantragen.
- Laut Europäische Kommission rücken
künftig Lernergebnisse vermehrt in den Vordergrund. Informellem
Lernen wird daher verstärkt Rechnung getragen. Im Rahmen Lebenslanges
Lernen muss (berufliche) Weiterbildung auch für MAB möglich und
anrechenbar sein. Akkreditierung von Zusatzsausbildungen müssen
gewährleistet werden.
Mit freundlichen Grüßen
DMTF
Dagmar Holzer