Karin Krausler

 

Diplomierte medizinisch technische Fachkraft

 

Billrothstrasse 16 / 3

 

5700 Zell am See                                                               Zell am See, 11. 05.2011

 

 

 

An das

 

Bundesministerium  für Gesundheit

 

BMG-II/A/2

 

In Kopie an das Präsidium des Nationalrates

 

 

 

Betreff: Stellungnahme zum MAB-Gesetzesentwurf

 

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

 

Ich bin seit 1976 als DMTF im Labor tätig, seit 16 Jahren in einem Labor mit angeschlossener Immunhämatologie.

 

Die Übergangsregelung für das immunhämatologische Betätigungsfeld ist schlichtweg schikanös und die Fristen wurden offensichtlich willkürlich gewählt.

Eine DMTF, die jahrelang immunhämatologisch tätig ist, braucht keine zusätzliche kommissionelle Prüfung wie in §69 ausgeführt.

 

 

Aussserdem habe ich bereits eine kommissionelle Prüfung abgelegt, und zwar 1976 in Form meiner Diplomprüfung mit Diplomabschluss, durch die ich die Befähigung zur

Ausübung des  Berufes als DMTF und zur Führung der Berufsbezeichnung „diplomierte med..-techn. Fachkraft“ erlangte.

 

 

Dieser Gesetzesentwurf degradiert die DMTF zur Hilfskraft und führt zu einer massiven Schlechterstellung des Berufsbildes.

 

 

In dem vorliegenden Gesetzesentwurf ist weder eine Besserstellung noch eine Novellierung auch nur ansatzweise zu erkennen. Fachlich qualifizierte Arbeitskräfte

sollen per Gesetz den Sanitätshilfsdiensten zugeordnet werden und im Rahmen einer teamhaften Zusammenarbeit von Angehörigen der gehobenen medizinisch technischen Dienste oder des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege beaufsichtigt werden können!

 

 

DMTF, die bisher die längste Ausbildungsdauer innerhalb der medizinischen Assistenzberufe aufweisen, werden somit gesetzlich zu Hilfskräften!!!

 

 

Ich fordere daher eine Novellierung des bestehenden Berufsgesetzes, welche  vor allem vorsieht, dass derzeit tätige DMTF weiterhin bis zum Ausscheiden aus dem Beruf die bisher durchgeführten Tätigkeiten ausüben und auch weiterhin die Berufsbezeichnung DMTF führen dürfen.

 

 

 

 

 

 

Karin Krausler, DMTF