Betreffend
dem neuen MAB-Gesetz haben wir folgende KERNAUSSAGEN zusammengefasst:
Ø
Völlige Dequalifizierung des
diplomierten medizinisch-technischen Fachdienstes durch massive Kürzung
der Ausbildungsstunden (derzeit 3980 h auf 2729 h).
Ø
Eine qualitative Diplomausbildung ist nicht
mehr gewährleistet –keine fachkompetenten Personen für
den Basis/Routinebereich (wirtschaftliche Effizienz?).
Ø
Die Formulierung
„Unterstützung“ sowie die Stundenreduzierung, weist auf eine reine
Hilfsdiensttätigkeit hin.
Ø
Der Beruf der DMTF ist ein typischer
Frauenberuf. Durch Schaffung von „HilfsarbeiterInnen im
Gesundheitsbereich“ werden Frauen bewusst benachteiligt.
Ø
Tätigkeiten in Hilfsberufen bedeutet Verringerung
des Einkommens. Frauen leben jetzt schon nahe an der Armutsgrenze.
Ø
keine arbeitsrechtliche Absicherung und
keinen Berufsschutz bei einjährigen MABs.
Der
Berufsverband fordert daher:
- Der
Beruf der DMTF darf durch ein neues MAB-Gesetz NICHT herab qualifiziert
werden.
- Die
fachlich-theoretische Ausbildung muss erhöht werden und darf nicht
unter dem Niveau der jetzigen (praxisnahen) Ausbildung liegen.
- Die
Tätigkeitsbereiche müssen klar definiert werden. KEINE DMTF darf
aufgrund des Inkrafttretens eines MAB-Gesetzes ihre Arbeitsstelle
verlieren. (Klare Übergangsregelungen)
- Tätigkeitsbereiche
wie Mammographie, CT, MR, klassische Massage, Point of Care-Tests, Histologie,
Mikrobiologie gehören zu den Routineuntersuchungen und
Routinebehandlungen in großen wie kleinen Krankenanstalten aber auch
im niedergelassenen Bereich. Es muss klar definiert werden, dass diese
Tätigkeiten auch künftig gemacht werden dürfen.
- Die
Funktionsdiagnostik ist eine klassische Assistenzarbeit und wird auf
vielen Arbeitsplätzen von DMTF durchgeführt. Ebenso sind
Tätigkeiten in der Angiographie reine Assistenzarbeit. Es muss klar
definiert werden, dass diese Tätigkeiten auch künftig gemacht werden
dürfen.
- Neue
Berufsbezeichnung: Nur wenn die Forderungen des Berufsverbandes
erfüllt werden, wird die Berufsbezeichnung „medizinischer
Fachdienst“ akzeptiert. Falls nicht, werden wir die Bezeichnung
„medizinische Fachassistenz“ beantragen.
- Laut
Europäische Kommission rücken künftig Lernergebnisse
vermehrt in den Vordergrund. Informellem Lernen wird daher verstärkt
Rechnung getragen. Im Rahmen Lebenslanges Lernen muss (berufliche)
Weiterbildung auch für MAB möglich und anrechenbar sein.
Akkreditierung von Zusatzsausbildungen müssen gewährleistet
werden.