Meine Stellungnahme zu dem neuen MAB-Gesetzesentwurf – ich habe vor zehn Jahren diplomiert und arbeite seit dieser Zeit im Landesklinikum Wr. Neustadt als DMTF – daher fordere ich:
* Der Beruf der DMTF darf durch ein neues MAB-Gesetz NICHT
herab qualifiziert werden.
* Die fachlich-theoretische Ausbildung muss erhöht
werden und darf nicht unter dem Niveau der jetzigen (praxisnahen) Ausbildung
liegen.
* Die Tätigkeitsbereiche müssen klar definiert
werden. KEINE DMTF darf aufgrund des Inkrafttretens eines MAB-Gesetzes ihre
Arbeitsstelle verlieren. (Klare Übergangsregelungen)
* Tätigkeitsbereiche wie Mammographie, CT, MR,
klassische Massage, Point of Care-Tests, Histologie, Mikrobiologie gehören
zu den Routineuntersuchungen und Routinebehandlungen in großen wie
kleinen Krankenanstalten aber auch im niedergelassenen Bereich. Es muss klar
definiert werden, dass diese Tätigkeiten auch künftig gemacht werden
dürfen.
* Die Funktionsdiagnostik ist eine klassische
Assistenzarbeit und wird auf vielen Arbeitsplätzen von DMTF
durchgeführt. Ebenso sind Tätigkeiten in der Angiographie reine
Assistenzarbeit. Es muss klar definiert werden, dass diese Tätigkeiten
auch künftig gemacht werden dürfen.
* Neue Berufsbezeichnung: Nur wenn die Forderungen des
Berufsverbandes erfüllt werden, wird die Berufsbezeichnung
„medizinischer Fachdienst“ akzeptiert. Falls nicht, werden wir die
Bezeichnung „medizinische Fachassistenz“ beantragen.
* Laut Europäische Kommission rücken
künftig Lernergebnisse vermehrt in den Vordergrund. Informellem Lernen
wird daher verstärkt Rechnung getragen. Im Rahmen Lebenslanges Lernen muss
(berufliche) Weiterbildung auch für MAB möglich und anrechenbar sein.
Akkreditierung von Zusatzsausbildungen müssen gewährleistet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Elke Guthan