Stellungnahme zum Entwurf des Bundesgesetzes über medizinische Assistenzberufe (MAB-Gesetz)

 

Die medizinischen Assistenzberufe werden in den §4 ff. als Unterstützung von Ärzten/-innen bzw. Angehörigen von gehobenen medizinisch-technischen Diensten oder des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege definiert.

Eine zusätzliche Hierarchisierung und Unterstützung medizinisch technische Dienste anzuführen, entspricht nicht dem gelebten Berufsbild. Die Kernprozesse werden durch Ärztinnen gesteuert, womit ausschließlich eine Unterstützung von ÄrztInnen ausreichend ist. Eine zusätzliche Unterstützung medizinisch technischer Dienste wird nicht als zweckmäßig erachtet und sollte deshalb auch nicht Inhalt dieses Gesetzes sein. Es wird angezweifelt, dass die teamhafte Zusammenarbeit durch eine zusätzliche Hierarchisierung, wie beabsichtigt, verbessert wird.

Die in §6 aufgelisteten Tätigkeiten sind für das Berufsbild Laborassistenz unvollständig und sollten entweder ergänzt werden oder weniger detailliert sämtliche in medizinisch diagnostischen Laboratorien durchgeführte Methoden umfassen.

Die in §19 beschriebene Ausbildung für das Berufsbild Laborassistenz sollte ausgeweitet werden und an die Bedürfnisse im Berufsumfeld besser angepasst werden. Idealer Weise sollte der Inhalt flexibel gehalten werden, um eine laufende Anpassung and die im Berufsumfeld benötigten Kenntnisse und Fertigen unterweisen zu können.

 

Im Übrigen schließen wir uns vollinhaltlich den Stellungnahmen der österr. Ärztekammer und der österr. Gesellschaft f. Labormedizin und Klin. Chemie (ÖGLMKC) zu diesem Gesetzesentwurf an.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Univ. Prof. Dr. Thomas Szekeres                          Univ. Prof. Dr. Andrea Griesmacher