- Der Beruf der DMTF darf durch ein neues
MAB-Gesetz NICHT herab qualifiziert werden.
- Die fachlich-theoretische Ausbildung muss
erhöht werden und darf nicht unter dem Niveau der jetzigen
(praxisnahen) Ausbildung liegen.
- Die Tätigkeitsbereiche müssen klar
definiert werden. KEINE DMTF darf aufgrund des Inkrafttretens eines
MAB-Gesetzes ihre Arbeitsstelle verlieren. (Klare Übergangsregelungen)
- Tätigkeitsbereiche wie Mammographie, CT, MR,
klassische Massage, Point of Care-Tests, Histologie, Mikrobiologie
gehören zu den Routineuntersuchungen und Routinebehandlungen in
großen wie kleinen Krankenanstalten aber auch im niedergelassenen
Bereich. Es muss klar definiert werden, dass diese Tätigkeiten auch
künftig gemacht werden dürfen.
- Die Funktionsdiagnostik ist eine klassische
Assistenzarbeit und wird auf vielen Arbeitsplätzen von DMTF
durchgeführt. Ebenso sind Tätigkeiten in der Angiographie reine
Assistenzarbeit. Es muss klar definiert werden, dass diese
Tätigkeiten auch künftig gemacht werden dürfen.
- Neue Berufsbezeichnung: Nur wenn die Forderungen
des Berufsverbandes erfüllt werden, wird die Berufsbezeichnung
„medizinischer Fachdienst“ akzeptiert. Falls nicht, werden wir
die Bezeichnung „medizinische Fachassistenz“ beantragen.
- Laut Europäische Kommission rücken
künftig Lernergebnisse vermehrt in den Vordergrund. Informellem
Lernen wird daher verstärkt Rechnung getragen. Im Rahmen Lebenslanges
Lernen muss (berufliche) Weiterbildung auch für MAB möglich und
anrechenbar sein. Akkreditierung von Zusatzsausbildungen müssen
gewährleistet werden.
Fam.
Eder
Abfindungsbrennerei
Rottstätt
7
A-5151
Nußdorf a. H.
Tel.
(0043) 06276/21768
E-Mail:
edelbraende.eder@aon.at
www.edersedelfuellung.at