Der
Berufsverband fordert daher:
- Der
Beruf der DMTF darf durch ein neues MAB-Gesetz NICHT herab qualifiziert
werden.
- Die
fachlich-theoretische Ausbildung muss erhöht werden und darf nicht
unter dem Niveau der jetzigen (praxisnahen) Ausbildung liegen.
- Die
Tätigkeitsbereiche müssen klar definiert werden. KEINE DMTF darf
aufgrund des Inkrafttretens eines MAB-Gesetzes ihre Arbeitsstelle
verlieren. (Klare Übergangsregelungen)
- Tätigkeitsbereiche
wie Mammographie, CT, MR, klassische Massage, Point of Care-Tests,
Histologie, Mikrobiologie gehören zu den Routineuntersuchungen und
Routinebehandlungen in großen wie kleinen Krankenanstalten aber auch
im niedergelassenen Bereich. Es muss klar definiert werden, dass diese
Tätigkeiten auch künftig gemacht werden dürfen.
- Die
Funktionsdiagnostik ist eine klassische Assistenzarbeit und wird auf
vielen Arbeitsplätzen von DMTF durchgeführt. Ebenso sind
Tätigkeiten in der Angiographie reine Assistenzarbeit. Es muss klar
definiert werden, dass diese Tätigkeiten auch künftig gemacht
werden dürfen.
- Neue
Berufsbezeichnung: Nur wenn die Forderungen des Berufsverbandes
erfüllt werden, wird die Berufsbezeichnung „medizinischer
Fachdienst“ akzeptiert. Falls nicht, werden wir die Bezeichnung
„medizinische Fachassistenz“ beantragen.
- Laut
Europäische Kommission rücken künftig Lernergebnisse
vermehrt in den Vordergrund. Informellem Lernen wird daher verstärkt
Rechnung getragen. Im Rahmen Lebenslanges Lernen muss (berufliche)
Weiterbildung auch für MAB möglich und anrechenbar sein.
Akkreditierung von Zusatzsausbildungen müssen gewährleistet
werden.
DMTF
Mayrhofer Petra