Der Berufsverband fordert daher:

·        Der Beruf der DMTF darf durch ein neues MAB-Gesetz NICHT herab qualifiziert werden.

·        Die fachlich-theoretische Ausbildung muss erhöht werden und darf nicht unter dem Niveau der jetzigen (praxisnahen) Ausbildung liegen.

·        Die Tätigkeitsbereiche müssen klar definiert werden. KEINE DMTF darf aufgrund des Inkrafttretens eines MAB-Gesetzes ihre Arbeitsstelle verlieren. (Klare Übergangsregelungen)

·        Tätigkeitsbereiche wie Mammographie, CT, MR, klassische Massage, Point of Care-Tests, Histologie, Mikrobiologie gehören zu den Routineuntersuchungen und Routinebehandlungen in großen wie kleinen Krankenanstalten aber auch im niedergelassenen Bereich. Es muss klar definiert werden, dass diese Tätigkeiten auch künftig gemacht werden dürfen.

·        Die Funktionsdiagnostik ist eine klassische Assistenzarbeit und wird auf vielen Arbeitsplätzen von DMTF durchgeführt. Ebenso sind Tätigkeiten in der Angiographie reine Assistenzarbeit. Es muss klar definiert werden, dass diese Tätigkeiten auch künftig gemacht werden dürfen.

·        Neue Berufsbezeichnung: Nur wenn die Forderungen des Berufsverbandes erfüllt werden, wird die Berufsbezeichnung „medizinischer Fachdienst“ akzeptiert. Falls nicht, werden wir die Bezeichnung „medizinische Fachassistenz“ beantragen.

·        Laut Europäische Kommission rücken künftig Lernergebnisse vermehrt in den Vordergrund. Informellem Lernen wird daher verstärkt Rechnung getragen. Im Rahmen Lebenslanges Lernen muss (berufliche) Weiterbildung auch für MAB möglich und anrechenbar sein. Akkreditierung von Zusatzsausbildungen müssen gewährleistet werden.

Maria Kainz

Privatklinik Graz Ragnitz

Berthold-Linderweg 15

8047 Graz