sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrtes Präsidium des Nationalrates!


bezugnehmend auf den Entwurf des "MAB-Gesetzes" möchten wir von Seiten der Akademie f. Physiotherapie Jormannsdorf zu folgenden Punkten Stellung beziehen:



  1. Die Formulierung des §24 „…aufbauend auf der Stabilisierung der Primärerkrankung…“         ersuchen wir zu ersetzen durch die konkretisierende Formulierung „aufbauend auf einer stabilisierten Primärerkrankung“.

Dabei ist die Stabilisierung der Primärerkrankung vielmehr die Voraussetzung für den Einsatz der Trainingstherapie i.S. des MAB-G durch dazu berechtigte SportwissenschafterInnen.



     2. Im §24 wurde die Formulierung gewählt „…in ergänzender und unterstützender Zusammenarbeit…“                                       

Der Begriff der Zusammenarbeit gibt grundsätzlich keinen Aufschluss darüber, ob es sich bei den ergänzenden und                    unterstützenden Tätigkeiten um solche handelt, welche im Sinne des §49(3) des Ärztegesetzes der Übertragung durch ärztliche Anordnung zur Durchführung  durch dazu berechtigte Gesundheitsberufe bedürfen.

 

Es wäre daher dringend erforderlich, dass diese Formulierung im Gesetzestext festgehalten wird, da es derzeit nur aus den Erläuterungen entnehmbar ist - dass nämlich die Tätigkeit der Trainingstherapie der ärztlichen Anordnung bedarf und auch durch PhysiotherapeutInnen, welche jedenfalls berufsrechtlich zur Anwendung der Trainingstherapie befugt sind, an dazu gemäß MAB-Gesetz befugte SportwissenschafterInnen übertragen werden darf.

         
    
       3.Die Formulierung des §28 Abs.2 Ziff.5 und des § 28 Abs.4. Ziff.4 „ein/fachkundige/r Vertreter/in der Österreichischen Ärztekammer“
  ist nicht nachvollziehbar und wir empfehlen die Formulierung
 
 " ein/e fachkundige Angehörige/-er der Ärzteschaft, die/der auf Grund seiner/ihrer beruflichen und wissenschaftlichen Quaflifikation besonder für diese Tätigkeit geeignet ist."


       4. Die Durchführung von Grundtechniken der Mobilisation soll neben der ärztlichen Anordnung auch von PhysiotherapeutInnen angeordnet werden können.

 

       5. In den Erläuterungen wird die Übergangsregelung für in diesem Bereich arbeitende Personen folgendermassen argumentiert, damit es zu keinen Engpässen in der Versorgung komme. Jedoch möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass die  Bereiche  "Neurologie" und "Psychiatrie" herausgestrichen werden, da die Anwendung der Trainingstherapie durch SportwissenschaftlerInnen bei derart komplexen Krankheitsbildern nicht vertretbar ist.


Im Namen des LehrtherapeutInnenteams unserer Akademie ersuche ich um Berücksichtigung unserer Stellungnahme und verbleibe

mit freundlichen Grüßen



 

Eleonora Putz, MEd., PT

Lehrtherapeutin, Unterrichtscoach


Direktorin d. Akademie f. Physiotherapie

Jormannsdorf des Bfi-Burgenland


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