An das

Bundesministerium für

Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Stubenring 1

1010 Wien

 

 

Per E-Mail:     margarethe.grasser@bmask.gv.at

                        hansjoerg.hofer@bmask.gv.at

                        begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

 

 

Wien, am 11. Mai 2011

Zl. B,K-400/100511/HA

 

 

GZ: BMASK-40101/0002-IV/9/2011

 

 

Betreff: BG, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundespflegegeldgesetz und das Bundesbehindertengesetz geändert werden (Pflegegeldreformgesetz 2012)

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich mitzuteilen, dass zu obig angeführtem Gesetzesentwurf folgende Stellungnahme abgegeben wird:

 

Seitens des Österreichischen Gemeindebundes werden die geplanten Verfassungsbestimmungen im Zusammenhang mit der Übertragung der Gesetzgebungs- und Vollzugskompetenz von den Ländern auf den Bund ausdrücklich begrüßt. Die dadurch gewährleistete einheitliche Vollzugspraxis und die deutliche Reduzierung der Entscheidungsträger in Pflegegeldverfahren bewirken im Sinne einer Verwaltungsreform Kosteneinsparung und Bürokratieabbau.

Wie den finanziellen Erläuterungen des Entwurfes zu entnehmen ist, sollen die mit den Ländern vereinbarten Kostenbeiträge für die Übernahme des Landespflegegeldes durch den Bund mit einer Novelle zum Finanzausgleichsgesetz 2008 in Form einer Kürzung der Ertragsanteile der Länder geregelt werden. Da dieser Gesetzesentwurf zum FAG 2008 jedoch noch nicht vorliegt und bezüglich des Ersatzes des Mehraufwandes des Bundes seitens der Länder alternative Vorschläge zur Diskussion stehen, wird vorgeschlagen, den Entwurf der FAG-Novelle und die im Zuge des Begutachtungsverfahrens dazu abgegebenen Stellungnahmen sowie insbesondere die Gegenvorschläge der Länder abzuwarten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Für den Österreichischen Gemeindebund:

 

Der Generalsekretär:

Der Präsident:

 

 

Hink e.h.

Mödlhammer e.h.

 

Dr. Robert Hink

Bgm. Helmut Mödlhammer

 

 

 

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