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An das

Bundesministerium für Arbeit, Soziales

und Konsumentenschutz                                                                Wien, 12. Mai 2011

 

 

Betrifft: GZ: BMASK-40101/0002-IV/9/2011

              Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundes

             -Verfassungsgesetz, das Bundespflegegeldgesetz und das

              Bundesbehindertengesetz geändert werden

   (Pflegegeldreformgesetz 2012) - Stellungnahme

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Der KOBV Österreich erlaubt sich, zu o.g. Entwurf nachstehende Stellungnahme zu erstatten, die auch an das Präsidium des Nationalrates übermittelt wird:

Allgemeines:

Die Vereinheitlichung der Gesetzgebung und Vollziehung im Bereich des Pflegegeldes wird ausdrücklich begrüßt. Die Kompetenzbereinigung durch die Konzentration des Pflegegeldes beim Bund und die deutliche Reduzierung der Anzahl der Entscheidungsträger wird zu dringend erforderlichen maßgebenden Einsparungen im Verwaltungsbereich führen, und ist darüber hinaus eine Beschleunigung der Verfahren zu erwarten, die ebenfalls sehr zu begrüßen ist.

 

Ad Artikel I Z 1 (Art. 10 Abs. 1 Z 11 und Art. 102 Abs. 2) Erläuterungen:

Die Anmerkung in den Erläuterungen „Sofern der Charakter eines prinzipiell auf Geldleistungen beruhenden Systems gewahrt bleibt,..“ gibt uns Anlass, neuerlich mit Nachdruck darauf hinzuweisen, dass das Geldleistungsprinzip jedenfalls bei zu behalten ist, um pflegebedürftigen Personen ein möglichst selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu ermöglichen. Das System der Geldleistung in Verbindung mit der Gewährung von Sachleistungen hat sich sehr bewährt, und spricht sich der KOBV Österreich ausdrücklich gegen eine – wenn auch derzeit nur angedachte - Änderung  aus.

Ad Artikel II Ergänzende Forderungen zum Bundespflegegeldgesetz:

·        Gesetzlich verankerte jährliche Valorisierung:

Durch die jahrelange Nichtvalorisierung der Pflegegelder ist es bereits zu einer starken realen Abwertung der Pflegegeldbeträge gekommen, die in Verbindung mit anderen Kostensteigerungen v.a. am Gesundheitssektor dazu geführt hat, dass Pflege für viele Betroffenen schon jetzt nicht mehr leistbar ist. Durch die im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2011 vorgenommene Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Pflegestufen 1 und 2 werden pflegebedürftige Personen zusätzlich massiv belastet.

Gefordert wird daher neuerlich, eine indexbezogene regelmäßige Valorisierung der Pflegegelder gesetzlich vorzusehen, um eine weitere Entwertung der Pflegegeldbeträge hintanzuhalten. Die im Rahmen der gegenständlichen Reform zu erzielenden Einsparungen sollten auch durchaus dazu genutzt werden, inhaltliche Verbesserungen zu erreichen.

 

Ad Artikel III Änderung des Bundesbehindertengesetzes:

Die Verlängerung der Funktionsperiode von derzeit vier auf fünf Jahre zur Stärkung der Unabhängigkeit des Behindertenanwaltes und die Schaffung einer Vertretungsregelung für allfällige vorübergehende Verhinderungen werden begrüßt.

 

Der KOBV Österreich ersucht um Berücksichtigung seiner Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen

 

Präsident Mag. Michael Svoboda

Generalsekretärin Dr. Regina Baumgartl

Kriegsopfer- und Behindertenverband Österreich

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