An das

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Stubenring 1

1010 Wien

Wien, am 13. Mai 2011

 

 

 

Betrifft:     GZ BMASK-40101/0002-IV/9/2011

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungs­gesetz, das Bundespflegegeldgesetz und das Bundesbehinderten­gesetz geändert werden (Pflegegeldreformgesetz 2012)

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Der Behindertenanwalt dankt für die Übermittlung des Entwurfes eines Bundesge­setzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundespflegegeldgesetz und das Bundesbehindertengesetz geändert werden soll.

Die künftige Vollziehung des „Pflegegeldwesens“ ausschließlich durch den Bund führt insbesondere zu einer Vereinheitlichung der Verwaltungsabläufe sowie der ärztlichen Begutachtungen. Für pflegebedürftige Personen, die bisher aufgrund der strukturellen Zersplitterung zahlreichen Erschwernissen ausgesetzt waren, wird dadurch einerseits der Zugang zum Pflegegeld erleichtert und andererseits die Rechtssicherheit erhöht.

Es wird daher das Vorhaben, den Empfehlungen des Rechnungshofes entsprechend eine einheitliche Rechtsgrundlage für die Gewährung des Pflegegeldes zu schaffen sowie die Anzahl der Entscheidungsträger deutlich zu reduzieren, ausdrücklich begrüßt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Erwin Buchinger