Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Österreichische Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) ist mit seinen fast 2.000 Mitgliedern die Plattform für alle Belange der Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft in Österreich und ersucht in Abstimmung mit der Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe (VÖEB) um Anpassung der Ausnahmeregelung des Abs (3) § 42 StVO um den Einsatz von Fahrzeugen der Kanalwartung.

 

Ausgangsituation:

Gemäß § 42 Abs (3) StVO i.d.g.F. sind Fahrzeuge der Kanalwartung vom Fahrverbot am Wochenende und an Feiertagen nicht ausgenommen.

Im Fall einer Störung der Kanalisation z. B. durch Verstopfung, können derartige Einsätze zur Behebung des Gebrechens derzeit nur auf Wohlwollen der Behörden bzw. auf eigenes Risiko (Strafanzeigen, kein Versicherungsschutz) durchgeführt werden.

 

Lösungsvorschlag:

Ergänzung des § 42 Abs (3) StVO für Fahrten zur Behebung von Störungen der Kanalisation.

„Von den im Abs. 1 und 2 angeführten Verboten sind Fahrten ausgenommen, die ausschließlich der Beförderung von Schlacht- oder Stechvieh, Milch oder anderen leicht verderblichen Lebensmitteln, von Postsendungen sowie periodischen Druckwerken oder der Getränkeversorgung in Ausflugsgebieten, unaufschiebbaren Reparaturen an Kühlanlagen, dem Abschleppdienst, der Pannenhilfe, dem Einsatz in Katastrophenfällen, dem Einsatz von Fahrzeugen des Straßenerhalters zur Aufrechterhaltung des Straßenverkehrs, dem Einsatz von Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Müllabfuhr, zur Behebung von Störungen der Kanalisation oder dem Einsatz von Fahrzeugen eines Linienverkehrsunternehmens zur Aufrechterhaltung des regelmäßigen Linienverkehrs dienen, Fahrten mit Fahrzeugen nach Schaustellart (§ 2 Abs. 1 Z 42 KFG 1967) sowie unaufschiebbare Fahrten mit Lastkraftwagen des Bundesheeres und mit selbstfahrenden landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen und Fahrten im Ortsgebiet an den letzten beiden Samstagen vor dem 24. Dezember.“

 

Wir ersuchen höflichst, dieses Anliegen bei der 24. Novelle der StVO zu berücksichtigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

ÖSTERREICHISCHER

WASSER- UND ABFALLWIRTSCHAFTSVERBAND

Der Geschäftsführer

 

 

DI Manfred Assmann

 

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Mag. Franz LEHNER

Bereichsleiter Abwasserwirtschaft

Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV)

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