GZ. BKA-601.150/0001-V/1/2011

 

Stellungnahme zum Entwurf

1. eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, und

2. eines Bundesgesetzes zur Durchführung des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrige Behandlung oder Strafe ( OPCAT-Durchführungsgesetz )

 

 

Zu § 11 Volksanwaltschaftsgesetz 1982:

 

 In den Bundesländern existieren bereits Kontrollorgane, wie z. B. Patienten- und  Pflegeanwaltschaften, welche die Rechte und Interessen der pflegebedürftigen Personen in den Heimen wahren.

Hinsichtlich freiheitsbeschränkender Maßnahmen in Pflegeheimen wäre auch der örtlich zuständige Sachwalterverein vorhanden.

 

Mehrfachkontrollen, die zunehmend auch für den Alltagsbetrieb einer Einrichtung  wie Heim, Justizanstalten etc. belastend sind, müssten durch eine sorgfältige Abstimmung und Absprache vermieden werden.

 

 

 

 

Spillern, 30.6.2011                         Dr. Eveline Zehetmayer

 

 

 

       ELEONORE HAUER-RONA, Vorsitzende

BUND ÖSTERREICHISCHER FRAUENVEREINE

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