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Bundesministerium für

Wirtschaft, Familie und Jugend

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1010 Wien

 

 

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Wien, am 3. Juni 2011

Zl. B-472-1/240511/HA

 

 

GZ: BMWFJ-421100/0025-II/2/2011

 

 

Betreff: Entwurf einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen - Begutachtung

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich mitzuteilen, dass zu obig angeführtem Vereinbarungsentwurf folgende Stellungnahme abgegeben wird:

 

Der Österreichische Gemeindebund begrüßt ausdrücklich die Umsetzung der in der Art. 15a Vereinbarung festgelegten Fortschreibung der Kostenbeteiligung des Bundes in Höhe von € 70 Mio. für die halbtägig kostenlose und verpflichtende frühe Förderung in Kinderbetreuungseinrichtungen bis 2013.

Hinsichtlich des Inkrafttretens ist darauf Bedacht zu nehmen, dass eine rasche Weiterleitung der Mittel an die Länder bzw. Gemeinden als Rechtsträger erfolgt, damit keine „Deckungslücke“ entsteht.

Kritisch angemerkt wird, dass durch den vereinbarten Aufteilungsschlüssel (bundesländerweise Aufteilung nach dem Verhältnis der Anzahl der im jeweiligen Jahr kindergartenpflichtigen Kinder) einzig das Bundesland Wien profitiert. So steigt der verhältnismäßige Anteil des Bundeslandes Wien allein in den Jahren 2010/2011 bis 2012/2013 von 20,586% auf 21,268%, während alle anderen Bundesländer an Anteilen verlieren. Die den Gemeinden als Erhalter des Kindergartenwesens entstehenden Zusatzkosten aufgrund der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden Betreuung bemessen sich aber nicht alleine an der Anzahl der im jeweiligen Jahr 5-jähigen Kinder.

Abschließend darf festgehalten werden, dass die Fortschreibung der Bereitstellung der Mittel durch den Bund, wie auch ursprünglich mit den Ländern vereinbart, nur bis einschließlich 2013 (Ende der FAG-Periode) erfolgt. Abgesehen davon, dass der verpflichtende, kostenlose Kindergartenbesuch auch über das Jahr 2013 hinaus (nämlich dauerhaft) Zusatzkosten verursacht und daher anstatt einer befristeten eine dauerhafte Finanzierungslösung gefunden werden sollte, ist zu bedenken, dass die derzeitige FAG-Periode um ein Jahr (bis einschließlich 2014) verlängert wurde. Der Österreichische Gemeindebund erachtet es daher für notwendig, den vorliegenden Entwurf einer Änderung der Art. 15a Vereinbarung demgemäß anzupassen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Für den Österreichischen Gemeindebund:

 

Der Generalsekretär:

Der Präsident:

 

 

Hink e.h.

Mödlhammer e.h.

 

Dr. Robert Hink

Bgm. Helmut Mödlhammer

 

 

 

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