Österreichische
Arbeitsgemeinschaft für
Rehabilitation (ÖAR)
Dachorganisation der
Behindertenverbände Österreichs

Dr. Christina Meierschitz · DW 119

E-Mail: meierschitz.recht@oear.or.at

 

 

 

 

 

Stellungnahme der

Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR), Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs,

Entwurf einer Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG

über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots

BMWFJ-421100/0065-II/2/2011

 

 

 

Die ÖAR erlaubt sich, zu oben angeführtem Entwurf folgende Stellungnahme abzugeben:

Die ÖAR ersucht auch besondere Fördermaßnahme für die Tagesbetreuung von Kindern mit Behinderungen in die vorliegende 15a Vereinbarung aufzunehmen.

Dadurch wird eine anschließende schulische Inklusion entsprechend vorbereitet und gefördert.

Diverse Studien belegen, dass eine inklusive Pädagogik sich gewinnbringend, sowohl für behinderte wie auch für nichtbehinderte Kinder auswirkt, da damit Kinder schon früh damit umzugehen lernen, dass Menschen unterschiedliche Fähigkeiten und Begabungen besitzen – eine Erkenntnis, die im Hinblick auf eine vorurteils- und diskriminierungsfreie Gesellschaft wesentlich ist.

Auch im Hinblick auf die Intention der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind Kinder mit Behinderung zusammen mit Kindern ohne Behinderung in Gruppen gemeinsam zu fördern.

Es ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass Eltern von Kindern mit Behinderungen aufgrund der besonderen Erfordernisse ihrer Pflege- und Betreuungsverpflichtung und aufgrund der fehlenden gesellschaftlichen Unterstützungsleistungen für ihre Kinder besonders schwer einen Beruf finden, beziehungsweise wieder in eine Beruftätigkeit aufnehmen können.

Die EU-Richtlinie 2010/18/EU sieht jedenfalls vor, dass die besonderen Bedürfnisse der Eltern von Kindern mit einer Behinderung oder Langzeitkrankheit zu berücksichtigen sind.

 

 

 

Wien, am 10.08.2011