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Völkerrechtsbüro |
GZ. BMeiA-AT.8.15.02/0167-I.A/2011 |
SB: LR Mag. Csörsz, MMag. Stelzer MIM |
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E-Mail: abti2@bmeia.gv.at |
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An: |
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Kopie: |
begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at |
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Betreff: |
Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (25. StVO-Novelle); Stellungnahme des BMeiA
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Das BMeiA nimmt zum oz. Entwurf wie folgt Stellung:
Es wird darauf hingewiesen, dass dem Entwurf kein Vorblatt beiliegt.
Nach dem Rundschreiben des Bundeskanzleramtes-Verfassungsdienst, GZ 600.824/011-V/2/01, gilt für die Umsetzung unionsrechtlicher Vorschriften in Bezug auf die Gestaltung des Vorblattes: Unter der Überschrift „Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union“ ist auf das Verhältnis der Entwurfes zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union einzugehen. Als Formulierung kommt etwa in Betracht: „Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.“
Wien, am 24. August 2011
Für den Bundesminister:
H. Tichy m.p.