Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 2116

E-Mail: team.z@bmj.gv.at

 

Sachbearbeiter/in:

MMag. Verena Cap

 

An das

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Radetzkystraße 2
1030 Wien

 

 

Betrifft:   Entwurf einer 25. StVO-Novelle

              Begutachtungsverfahren.

 

 

GZ. BMVIT-160.000/0004-IV/St5/2011 

 

Mit Beziehung auf das Schreiben vom 9.8.2011 beehrt sich das Bundesministerium für Justiz zum Entwurf einer 25. StVO-Novelle auf folgenden Punkt hinzuweisen:

Zu Z 1 des Entwurfs (§ 24 Abs. 5c):

Angeregt wird, die hier vorgesehenen Ausnahmeregelungen auch auf Gerichtsvollzieher/-Innen zu erstrecken. Mit der Einräumung einer solchen Möglichkeit wären praktische Erleichterungen bzw. Verbesserungen und eine effizientere Gestaltung der Tätigkeit verbunden, zumal durch das Zurücklegen kürzerer Wege eine bedeutende Zeitersparnis eintreten würde. Für den städtischen Bereich ist außerdem zu beachten, dass Parkmöglichkeiten oft nur in Kurzparkzonen bestehen, in denen die maximale Parkdauer nur eineinhalb Stunden beträgt, und Gerichtsvollzieher/-Innen genötigt sein können, die Vollzugshandlung nach dieser Zeitspanne zu unterbrechen, was im Hinblick auf die mögliche Verbringung von Gegenständen durch den Schuldner untunlich sein kann.

 

Wien, 07. September 2011

Für die Bundesministerin:

Dr. Maria Wais

 

Elektronisch gefertigt