Stellungnahme

 

Diese Gesetzesänderung ist ein  wichtiger erster Schritt in die richtige Richtung und entspricht grundsätzlich den Forderungen der Familienzukunft Österreich.

 

Allerdings sind aus unserer Sicht die vorgesehenen Höhen der Mindeststrafen im Hinblick auf das außergewöhnlich hohe Schutzbedürfnis von Unmündigen

sowohl in general- als auch spezialpräventiver Hinsicht zu gering.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Mag. Beate Haubner, FZÖ Familienzukunft Österreich

 

Mag. Heidrun Tscharnutter, Obfrau

FZÖ – Familienzukunft Österreich

Volksgartenstraße 3/5

1010 Wien