Diese Gesetzesänderung ist ein wichtiger erster Schritt in die richtige Richtung und entspricht grundsätzlich den Forderungen der Familienzukunft Österreich.
Allerdings sind aus unserer Sicht die vorgesehenen Höhen der Mindeststrafen im Hinblick auf das außergewöhnlich hohe Schutzbedürfnis von Unmündigen
sowohl in general- als auch spezialpräventiver Hinsicht zu gering.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Beate Haubner, FZÖ Familienzukunft Österreich
Mag. Heidrun Tscharnutter, Obfrau
FZÖ – Familienzukunft Österreich
Volksgartenstraße 3/5
1010 Wien