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An das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Minoritenplatz 5 1014 Wien
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BMF - I/4 (I/4) |
GZ. BMF-110400/0017-I/4/2011 |
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Betreff: |
BMUKK-16.825/0006-III/10/2011; Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geändert wird; Stellungnahme des BMF |
Bezugnehmend auf den mit E-Mail vom 21. September 2011 übermittelten und im Betreff näher bezeichneten Begutachtungsentwurf beehrt sich das Bundesministerium für Finanzen Stellung zu nehmen wie folgt:
Das Bundesministerium für Finanzen stimmt der Eingliederung des Pathologisch-anatomischen Bundesmuseums in das Naturhistorische Museum und der damit in Zusammenhang stehenden Erhöhung der Basisabgeltung für die Bundesmuseen um 0,642 Mio. Euro zu.
Der Erhöhung der Basisabgeltung für die Bundesmuseen um weitere 2 Mio. Euro für die Betriebskosten des 21er Hauses kann aus ho. Sicht nicht zugestimmt werden, da die Finanzierung nicht geklärt ist.
Das Bundesministerium für Finanzen ersucht um entsprechende Berücksichtigung dieser Stellungnahme. Dem Präsidium des Nationalrates wurde diese Stellungnahme zum gegenständlichen Entwurf in elektronischer Form zugeleitet.
03.10.2011
Für die Bundesministerin:
Mag. Gerhard Wallner
(elektronisch gefertigt)