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An das Bundesministerium für Justiz Museumstraße 7 1070 Wien |
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BMF - I/4 (I/4) |
GZ. BMF-111700/0036-I/4/2011 |
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Das Bundesministerium für Finanzen beehrt sich, zu dem mit Schreiben vom 26. September 2011 unter der Geschäftszahl BMJ-S751.002/0001-IV 2/2011 zur Begutachtung übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz und das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten geändert werden (EU-JZG-ÄndG 2011), wie folgt Stellung zu nehmen:
Unbeschadet der mit dem gegenständlichen legistischen Vorhaben verfolgten inhaltlichen Zielsetzungen ist darauf hinzuweisen, dass die Ausführungen zu den finanziellen Auswirkungen der gegenständlichen Novelle - entsprechend den Anforderungen des § 14 Abs 5 BHG bzw. der auf dessen Grundlage erlassenen Verordnung des BMF (BGBl. II Nr. 50/1999 idgF) - jeweils auf Basis realistischerweise anzunehmender Mengengerüste sowie der aktuellen Kostenstruktur um eine nachvollziehbare Schätzung der erwarteten Minderausgaben (Minderbedarf bei den Haftaufwendungen; Mehrbedarf bei den Transportkosten) zu ergänzen wären.
Das Bundesministerium für Finanzen ersucht um Berücksichtigung dieser Stellungnahme und nochmalige Übermittlung der dermaßen ergänzten Materialien noch vor der Ergreifung der weiteren Schritte im legistischen Prozess. Diese Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen zum gegenständlichen Entwurf wurde auch dem Präsidium des Nationalrates in elektronischer Form zugeleitet.
28.09.2011
Für die Bundesministerin:
Mag. Hans-Jürgen Gaugl
(elektronisch gefertigt)