An das

Bundesministerium für Finanzen

Hintere Zollamtsstraße 2b

1030 Wien

 

 

Per E-Mail: e-Recht@bmf.gv.at

begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at

 

 

Wien, am 3. Oktober 2011

Zl.B-945-11/031011/GK

 

GZ: BMF-010000(0024-VI/1/2011

 

 

Betreff: Bundesgesetz, mit dem das EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz erlassen wird und das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Stiftungseingangssteuergesetz, die Bundesabgabenordnung und das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert werden (http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/ME/ME_00318/index.shtml)

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich zum oben genannten Gesetzesvorhaben nachfolgende Stellungnahme abzugeben:

 

Obgleich die Abgabengesetzgebung nicht der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften zugänglich ist, geht der Österreichische Gemeindebund davon aus, dass die darin enthaltenen Fristen für Begutachtungsverfahren auch im Abgabenbereich als Richtschnur anzusehen sind. Dass einzelne Teile (Artikel 1) des gegenständlichen Gesetzesvorhabens bereits zwischen Bund, Ländern und Gemeinden akkordiert und vorbegutachtet worden sind, kann jedoch nicht dazu führen, dass für die anderen Teile (Artikel 2 bis 8) lediglich 4 Werktage Begutachtungsfrist eingeräumt werden. Ebenso unverständlich wie die Fristgestaltung ist die mangelhafte Darstellung der einzelnen finanziellen Auswirkungen dieser sehr unterschiedlichen Regelungsvorhaben. Der Österreichische Gemeindebund behält sich eine weitere inhaltliche Stellungnahme vor.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Für den Österreichischen Gemeindebund:

 

Der Generalsekretär:

Der Präsident:

 

 

Leiss e.h.

Mödlhammer e.h.

 

Dr. Walter Leiss

 

Ergeht weiters an

Alle Landesverbände

Alle Mitglieder des Präsidiums

Das Büro Brüssel

Bgm. Helmut Mödlhammer