An das

Bundesministerium für Justiz

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Wien, am 24.10.2011 EC

 

Stellungnahme des  Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes zu einem Entwurf eines Bundesgesetzes , mit dem das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz, das Reichshaftpflichtgesetz und das Rohrleitungsgesetz geändert werden

Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund dankt für die Übermittlung des oben angeführten Entwurfes und erlaubt sich, zum vorgelegten Entwurf folgende Stellungnahme abzugeben:

 

Inhaltlich geht es zunächst um eine nach den Vorgaben der EU alle 5 Jahre zwingend vorgesehene Valorisierung der Mindestversicherungssummen im Bereich der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung.

Die Steigerung beträgt laut EVPI 11,8%.

Der Österreichische Entwurf sieht im Interesse der Geschädigten und Versicherten eine Valorisierung weit über den Vorgaben der EU mit der Begründung vor , dass „damit ein besserer Schutz gewährleistet sei und ein Großteil der Haftpflichtversicherungsbeträge ohnedies über eine höhere Deckungssumme abgeschlossen sei“.

 

Da die Mindestversicherungssummen mit den Haftungshöchstbeträgen korrelieren, findet in weitere Folge auch eine Anhebung der Haftungshöchstbeträge im EKHG statt.

Auch hier ist die prozentuelle Anpassung höher als der EVPI, orientiert sie sich an der Erhöhung der Mindestversicherungssummen im KHVG.

 

Nach den Haftungshöchstbeträgen des EKHG orientieren sich wiederum die Haftungshöchstbeträge des Rohrleitungs-,  Reichshaftpflicht- und des Gaswirtschaftsgesetzes, welche in weiterer Folge einer – über den EVPI hinausgehenden – Anpassung unterliegen.

 

Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund spricht sich gegen eine überproportionale Erhöhung der Mindestversicherungssummen aus und kritisiert in diesem Zusammenhang die Begründung, dass Versicherungsverträge vielfach ohnedies über eine höhere Deckungssumme abgeschlossen seien. Die Folge ist nicht nur eine übermäßige Erhöhung der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, sondern eine in Konsequenz dieser Anpassungsmodalität erfolgende Verteuerung der Strom- und Gaskosten durch die Betreiber, die diese Kosten wieder an den Endverbraucher abwälzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Friedrich Noszek

Präsident