Bundesministerium für

Wirtschaft, Familie und Jugend

 

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Wien, 24. Oktober 2011

ZVR-Zahl: 975476156

 

 

 

 

 

 

 

Betrifft: Novelle zum Berufsausbildungsgesetz 2011;
               
GZ: BMwfj-33.550/0012-I/4/2011                   

 

 

Der Österreichische Landarbeiterkammertag nimmt zu obigen Entwurf wie folgt Stellung:

 

 

Zu § 19c Abs 1:

Neu ist jetzt der Begriff „sowie an sonstige Einrichtungen“. Das Problem, das für uns in diesem Zusammenhang besteht und bis dato ungelöst ist, ist die mangelnde Fördermöglichkeit für Berufsjäger, die nicht unter das BAG oder das LFBAG fallen. Die Frage ist, ob die Jägerschaft oder Landesjagdverbände darunter subsumiert werden können. Wenn nicht müsste man eine zusätzliche Förderberechtigung für etwa „sonstige geordnete 3-Jährige Ausbildungen“ oder „sonstige Ausbildungen nach Ausbildungsordnungen von Körperschaften öffentlichen Rechtes“ einfügen.

 

Zu § 31c:

Unserer Ansicht nach sollte auch dem ÖLAKT ein Vorschlagsrecht eingeräumt werden, weil die vom Bundesminister zu erlassenden Richtlinien auch für den land- und forstwirtschaftliche Bereich Geltung haben wird. Des Weiteren kann der hiefür zuständige Sozialpartner nicht schlechter gestellt werden als der für den anderen Bereich zuständige, nämlich die Arbeiterkammern.

 

 

 

                        Der Vorsitzende:                                                          Der Generalsekretär:

 

Präsident Ing. Christian Mandl e.h.                                       Mag. Walter Medosch e.h.

 

 

 

 

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