An das

Bundesministerium für Arbeit

Soziales und Konsumentenschutz

Stubenring 1

1010 Wien

v6@bmask.gv.at

 

 

Wien, am 15.12.2011

 

 

 

Betrifft: Begutachtungsverfahren

                        Entwurf

                        Bundesgesetz zur Förderung von Freiwilligem Engagement

                        (Freiwilligengesetz - FWG)

                       

Bezug:              BMASK-58700/0020-V/6/2011

 

 

Die Kriminalitätsopferhilfe Weisser Ring erlaubt sich zum übermittelten Entwurf  folgende

 

Stellungnahme

 

abzugeben:

 

Von unserer Seite aus ist der Entwurf des Bundesgesetzes, mit dem die Freiwilligenarbeit  gefördert werden soll, äußerst  begrüßenswert. Auch wir vertreten die Ansicht, dass das freiwillige Engagement von Einzelnen oder Gruppen eine besonders wichtige Ressource für den sozialen Zusammenhalt ist und daher einen beträchtlichen Mehrwert für das Funktionieren einer Gesellschaft darstellt.  Auch der Weisse Ring setzt sich überwiegend aus ehrenamtlichen MitarbeiterInnen zusammen, ohne die eine flächendeckende und qualitative Opferhilfe nicht möglich wäre. Weiters wird durch den Einsatz von Freiwilligen ein interdisziplinärer Zugang zur Betreuung von Verbrechensopfern geschaffen, die umfassende Hilfeleistungen erlauben und weit über die gewöhnlichen Betreuungsmaßnahmen hinausgeht. Wir freuen uns daher sehr über die Initiative der befassten Ministerien, der ehrenamtlichen Arbeit eine bedeutende Stellung einzuräumen und über den Willen diese maßgeblich zu fördern.

Zu § 25 (Mitglieder) wird angemerkt, dass diese Bestimmung um eine Ziffer erweitert werden sollte, die verfügt, dass eine Vertretung von Opferhilfeeinrichtungen in den Freiwilligenrat entsendet wird. Österreich verfügt über eine Vielzahl von qualifizierten Opferhilfeorganisationen, die teilweise durch ehrenamtliche MitarbeiterInnen unterstützt werden und sich als Trägerorganisationen für die Freiwilligenarbeit sowie für das freiwillige Sozialjahr sehr gut eignen würden. Zudem ist es von immenser Wichtigkeit ist, dass die speziellen und überaus prekären Situationen, in denen sich Verbrechensopfer nach erlittener Straftat befinden, von einem großen Teil der Gesellschaft gesehen und anerkannt werden, da dies einen beträchtlichen Einfluss auf die Verarbeitung und Rekonvaleszenz derselben hat. Die Unterstützung durch Freiwillige würde hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.

Mit der Bitte, diese Anregungen zu berücksichtigen,

HonProf. Dr. Udo Jesionek

Präsident Weisser Ring Österreich