Stellungnahme zum Entwurf der Vereinbarung zwischen Bund und den Ländern  gemäß Art.15a B- VG über die verpflichtende frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen

 

Im vorliegenden Entwurf werden das Bundesministerium für Inneres und der Integrationsfond als prüfende Behörde genannt. Da es sich um pädagogische Maßnahmen handelt, die umfassende Kenntnisse der frühkindlichen Entwicklung betreffen, verwundert es, dass das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur nur in der Entwicklung der Lehrpläne und in die Gestaltung der Fortbildung, nicht aber in die Evaluierung eingebunden ist.

 

Grundsätzlich möchten wir festhalten, dass nicht geklärt ist, in welcher Form der zu erwartende zusätzliche Zeitaufwand der Pädagoginnen abgegolten wird. Im Rahmen der gegenwärtigen Vorbereitungszeit wird die Umsetzung der Testungen und der Evaluierung nicht möglich sein.

Sollten Dokumentationsformen angestrebt sein, die über den Umfang der momentanen Planung und Reflexion hinausgehen, muss dafür entsprechende Zeit vorgesehen werden.

Lehrgänge zur frühen sprachlichen Förderung werden zwar angeboten, sind aber kostenpflichtig. Es ist nicht vorstellbar, dass Pädagoginnen zu Fortbildungen verpflichtet werden aus denen ihnen Kosten entstehen. Es gibt keine zusätzlichen Budgets für Fortbildung.

 

 

Zu Artikel1 (1)

Wir begrüßen die Festschreibung, dass Sprachförderung auf integrative und spielerische Weise durchgeführt werden muss! Die Lernform Spiel ist ein Grundprinzip der Elementarpädagogik und gilt daher als unverzichtbar!

 

Zu Artikel 5 (3)

Dies erfordert eine doppelte Testung der Kinder und wir weisen hier nochmals auf die anfangs beschriebenen fehlenden Zeitressourcen hin.

Ein positives Ergebnis der Sprachförderung könnte durch verschiedene Faktoren verhindert werden.

  1. Ein Kind fehlt durch Erkrankungen häufig und kann dadurch an   Bildungsangeboten nicht teilnehmen
  2. Ein Kind ist aufgrund von allgemeiner Entwicklungsverzögerung oder Schwierigkeiten im Bereich der Aufmerksamkeit und Konzentration nicht in der Lage seine sprachlichen Fähigkeiten entsprechend zu erweitern.
  3. Die notwendige gute Zusammenarbeit mit den Eltern ist nicht gegeben.

 

Durch die Rückerstattungspflicht bei einem negativen Evaluierungsergebnis, dass wie oben angeführt nicht in jedem Fall auszuschließen ist, entsteht ein erheblicher Druck auf Pädagoginnen. Hier möchten wir auch ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Förderung und Bildung von Kindern nicht nur im sprachlichen Bereich, sondern in vielfältigen Bildungsbereichen ebenbürtig erfolgen soll.

 

 

Zu Artikel 8 (1) 1 und 2

Experten für eine Überprüfung der Konzepte würden wir im Ministerium für Unterricht, Kunst und Kultur sehen.

Die Form der Evaluierung ist nicht klar definiert und lässt offen, nach welchen einheitlichen Kriterien diese erfolgen soll.

Unserer Meinung nach können Vor- Ort- Monitoringbesuche ausschließlich durch pädagogisch geschulte MitarbeiterInnen durchgeführt werden.

 

 

Linz, 21.12.2012

 

Caritas für Kinder und Jugendliche                                                        

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