Völkerrechtsbüro

 

GZ. BMeiA- AT.8.15.02/0280-I.A/2011

SB: Puglisi/Csörsz

 BMWFJ-92.705/0006-I/10/2011

E-Mail: abtia@bmeia.gv.at
mailto:gregor.csoersz@bmeia.gv.at

vom 16. Dezember 2011

 

An:

BMWFJ
post@i10.bmwfj.gv.at

 

Kopie:

begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

 

Betreff:

Bundesgesetz über die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen (Akkreditierungsgesetz 2012 – AkkG 2012), mit dem das Akkreditierungsgesetz aufgehoben und das Maß- und Eichgesetz sowie das Kesselgesetz geändert wird; Stellungnahme BMeiA

 

 

 

Das BMeiA nimmt zum oz. Entwurf wie folgt Stellung:

 

 

In formeller Hinsicht

 

Es wird auf die Zitierregeln des vom Bundeskanzleramt herausgegebenen EU-Addendums zu den Legistischen Richtlinien 1990 hingewiesen:

 

Der Titel der Norm ist dabei unter Entfall der Bezeichnung des erlassenden Organs und des Datums zu zitieren (vgl. Rz. 54 des EU-Addendums). Die Fundstelle ist nach dem Muster „ABl. Nr. L 48 vom 22.02.1975 S. 29“ anzugeben (vgl. Rz. 55 des EU-Addendums). Bei erstmaliger Zitierung sind Titel der Norm und Fundstelle anzuführen (vgl. Rz. 54 des EU-Addendums). Bei „mehrmaliger Zitierung desselben Rechtsaktes ist nach der ausführlichen Zitierung nur mehr der allfällige Kurztitel, in Ermangelung eines solchen die folgende Zitierweise zu verwenden: Richtlinie 97/67/EG, Verordnung (EWG) Nr. 3508/92“ (vgl. Rz. 55 des EU-Addendums). Ist der zitierte Rechtsakt bereits geändert worden, so ist dies nach folgendem Muster auszuweisen (vgl. Rz. 58 des EU-Addendums): „Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften, ABl. Nr. L 302 vom 19.10.1992 S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 82/97, ABl. Nr. L 17 vom 21.01.1997 S. 1, (bei erst einer Änderung jedoch: in der Fassung der Verordnung …,) in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 179 vom 08.07.1997 S. 11, …“.


 

Im Vorblatt müsste es daher heißen:

 

Unter „Problem“:

 

In den Erläuterungen müsste es daher heißen:

 

Unter „Allgemeiner Teil“:

 

 

 

Wien, am 10. Jänner 2012

 

Für den Bundesminister:

H. Tichy m.p.