Sehr geehrte Damen und Herren!
Viele Segelschulen betreiben österreichische Jachten um darauf Kurse und Prüfungen anzubieten.
Dies findet schon seit jeher in einem Graubereich statt.
Auch bei der neuen Fassung findet sich folgende Begriffsbestimmung:
Begriffsbestimmungen
§ 2. Im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt als 5. "Jacht": ein Fahrzeug mit einer Länge bis zu 24 m, das für Sport- oder Vergnügungszwecke bestimmt ist;
Es wäre für die österreichischen Ausbildungsstätten sehr hilfreich wenn man den Teil "das für Sport- oder Vergnügungszwecke bestimmt ist"
einfach weglassen könnte.
Wir bieten nämlich gewerbliche Dienstleistungen auf Segeljachten an.
Ich habe deswegen mein Schiff derzeit nicht unter österreichischer Flagge, bezahle daher meine Steuern auch im Ausland.
Es wäre schön wenn ich mein Schiff doch wieder in AUT einflaggen könnte.
MfG
Martin Kempf
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Segel- & Yachtsportschule
Mag. Martin Kempf
Schule: Seebad, 7091 Breitenbrunn
Büro: Bahngasse 20, 2700 Wr. Neustadt, Austria
Tel.: 0664/33 89 009
Tel: 02622/22 32 44
Fax: 02622/22 32 49
e-Mail: office@segeln.co.at<mailto:office@segeln.co.at>
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