Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Dem Artikel „Schein-Welt“ aus der Zeitschrift „Yachtrevue“ 3/2012 ist zu entnehmen, dass jedermann zum oben genannten Entwurf Stellung beziehen kann. Als Ausbildungsstätte für Bodensee Schifferpatente und Österreichischen Befähigungsausweise für die Küste sowie dem Schweizer Hochseeschein ist es mir ein Anliegen, dass Sie folgende Punkte überdenken.

Erste Hilfe: Ein 16-Stunden-Kurs für Erste Hilfe vorzuschreiben macht wenig Sinn, da die Anforderungen an einen Skipper im Fahrtenbereich 1 (3 Seemeilen) aufgrund der Nähe zum Land sich gewaltig unterscheiden von denen im Fahrtenbereich 4, wo Erste Hilfe über Stunden oder Tage geleistet werden muss. Die notwendigen Kenntnisse unterscheiden sich auch von denen, die beim Führerschein der Klasse D verlangt werden. Deshalb sollten meiner Meinung nach die Erste-Hilfe-Kurse auf die Fahrtenbereiche abgestimmt sein. In Österreich gibt es für Skilehrer eigene Erste-Hilfe-Kurse mit Prüfung und dies sollte auch in der Seefahrt möglich sein und vom Gesetz anerkannt werden.

Befähigungsausweise für den Fahrtenbereich 1:

·       Inhaber eines Bodensee Schifferpatentes benötigten bisher eine Theorieprüfung, um den Befähigungsausweis für den Fahrtenbereich 1 zu erlangen. Eine Praxisprüfung war nicht notwendig. Ich bitte darum, dass dies weiterhin so gehandhabt wird.

·       Eine Beschränkung auf eine Bootslänge von 8 Metern ist willkürlich. Gerade sportliche Segelboote sind damit ausgegrenzt und deshalb sollte diese Einschränkung weggelassen oder durch eine Motor- Leistungsbeschränkung (siehe BSO) ersetzt werden.

 

Vielen Dank und

 

wassersportliche Grüße,

Alfred Jenny

 

Schiffsführerschule-Bregenz

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