Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Ich habe gestern in der neuen Yacht Revue Seite 12 gelesen, das bezüglich der Seerechtsgesetze alles im Umbruch ist und bis 28.02.2012 von "jedermann" Stellungnahme bezogen werden kann.

Da fällt mir eine höchst sinnvolle Änderung bei der Jachtzulassungsverordnung ein!

Ich habe den Text auf der website begutachtet, konnte aber die Stelle um die es mir geht nicht finden, daher aus den Zulassungsunterlagen der Firma EMS zitiert, es geht um die Mindestlänge eines Bootes für die Zulassung zu einem bestimmten Fahrtenbereich!

 

Folgende Mindestlängen der Boote sind beim Einsatz in den entsprechenden Fahrtenbereich Voraussetzung:

                       - für Fahrtenbereich  1:           Mindestlänge: 5 m

                       - für Fahrtenbereich  2:           Mindestlänge: 6 m

                       - für Fahrtenbereich  3:           Mindestlänge: 7 m

                       - für Fahrtenbereich  4:           Mindestlänge: 8 m

 

Kurz gesagt, die Länge eines Bootes sagt über die Seetüchtigkeit nicht wirklich etwas aus und ist eine Regelung, die ich von Nationen mit Seegewässern im Hoheitsgebiet nicht kenne ... unsere Alpenrepublik hat aber diese seltsame Definition für Seetüchtigkeit gefunden die BOOTSLÄNGE (zb. ein Ruderachter mit Steuermann ... hihi ... bereit für FB3).

 

Ich eigne eine englische WESTERLY Seahorse (gebaut für "Round England") die das "Pech" hat nur 5,40m lang  zu sein - daher wäre derzeit tatsächlich nur eine Zulassung für FB1 möglich.

Ein Freund hat eine polnische SKIPPI 650 Racer mit 6,50m Bootslänge und könnte daher derzeit eine Zulassung für den FB 2 beantragen.

 

Der wirkliche Unterschied:

WESTERLY Seahorse, sehr seetüchtiger Kimmschwerter (ein Ballastmittelkiel und 2 Eisenschwertern und einem Skeg vorm Ruder, negativer Decksprung und Knickspanter), läßt sich alleine sehr gut bei 25knts Wind fahren ohne bei Seegang Wasser über zu nehmen. ... FAHRTENBEREICH 1 SKIPPI 650, eine kippelige "Regattaziege" (quasi Jollenkreizer mit GFK Schwert einholbar), mit der man allein ab 15knts kaum mehr fahren kann und jede Menge Wasser übernimmt. ... FAHRTENBEREICH 2

 

Gewicht, Bauart und für welche Gewässer bzw. welchen Zweck konstruiert wurde, spielen daher die maßgebliche Rolle für die Seetüchtigkeit eines Bootes.

Um meiner Westerly gerecht zu werden, müsste ich sie derzeit in Deutschland seezulassen, weil die so eine unsinnige Begrenzung nicht haben und außerdem jeder EU Bürger mit einem deutschen Zustellungsbevollmächtigten dort anmelden kann.

 

Es wäre glaube ich im Interesse des Ansehens der österr. Seemannschaft und des Verständnisses dafür, dass solche, nicht von Sachkenntnis ausgehenden Bestimmungen in österr. Gesetzeswerken keinen Platz mehr hätten.

 

Danke für Ihre Bearbeitung im Voraus

mit besten Grüßen

Gerhard Vojtech

(Skipper FB3)