Sehr geehrte Damen und Herren,

 

habe sehr interessiert die Entwürfe für die Änderung des Seeschifffahrtsgesetzes gelesen.

 

Ich hätte noch folgendes zur Diskussion einzubringen:

 

In meinem persönlichen Fall habe ich einige Kurse an einer ausländischen (britischen) Segelschule (RYA, Royal Yachting Association) absolviert, habe dort einen Leistungstest absolviert, der mir, wäre ich britischer Staatsbürger, zur Ausstellung eines britischen ICCs (International Certificate of Competence) und damit zu einem international anerkannten Führerschein für Sportboote gereichen würde. Nebenbei sei angemerkt, dass die britische Segelausbildung um einiges professioneller und zeitintensiver ist, als es die in Österreich jemals war.

 

Nun bin ich aber österreichischer Staatsbürger und mir war demzufolge bis jetzt die Ausstellung eines österreichischen ICCs verwehrt, da dieses nur über Antrag und nach Prüfung des österreichischen Segelverbandes (ÖSV) ausstellbar war.

 

Da laut §15, Absatz 2, diejenige Rechtsperson die den Führerschein ausstellt jedoch einen ordentlichen Sitz in Österreich haben muss (Sitz der RYA in Großbritannien), wäre mir dies auch weiterhin verwehrt, obwohl beide Staaten die UNECE Resolution Nr. 40 unterzeichnet haben. Inwieweit dies im Sinne einer Gleichbehandlung von EU ist, sei natürlich dahingestellt.

 

Ich bitte dies, soweit noch möglich, beim neuen Gesetzesentwurf zu berücksichtigen.

 

 

Freundliche Grüße,

 

Dr. Johannes Kirchmayr

Ragnitzstr. 12/25

A-8047 Graz

Österreich