Anschrift

An
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie - Oberste Zivilluftfahrtbehörde
Radetzkystraße  2
1030 Wien

 

BMF - I/4 (I/4)
Hintere Zollamtsstraße 2b
1030 Wien

Sachbearbeiterin:
Dr. Beate Sternig
Telefon +43 1 51433 501167
e-Mail Beate.Sternig@bmf.gv.at
DVR: 0000078

GZ. BMF-112701/0001-I/4/2012

 

 

 

Betreff:

GZ. BMVIT-58.600/0003-IV/L1/2012 vom 23. Jänner 2012;

Entwurf eines Bundesgesetzes über die Festlegung von Flughafenentgelten (Flughafenentgeltegesetz – FEG); Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen»

 

Erledigungstext:

»Das Bundesministerium für Finanzen beehrt sich, zu dem mit Note vom 23. Jänner 2012 unter der Geschäftszahl  BMVIT-58.600/0003-IV/L1/2012 zur Begutachtung übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes über die Festlegung von Flughafenentgelten (Flughafenentgeltegesetz – FEG) fristgerecht wie folgt Stellung zu nehmen:

 

Unbeschadet der mit dem gegenständlichen legistischen Vorhaben verfolgten inhaltlichen Zielsetzung wird zur im Detail vorgesehenen gesetzlichen Verankerung von Entgeltobergrenzen angemerkt, dass Produktivitätsentwicklungen in der Berechnungsformel nicht berücksichtigt werden. Mit einem derartigen Ansatz würden jedoch Flughafennutzer von Effizienzsteigerungen durch niedrigere Entgelte profitieren. Für Flughafenbetreiber bestünde der Anreiz, die Produktivität über die angenommene Entwicklung hinaus zu steigern um auf diesem Weg zusätzliche Gewinne zu realisieren.

 

Zu § 9 Abs. 3:

Die Frau Bundesministerin für Inneres sollte nicht nur vom Ergebnis des Verfahrens bei der Festlegung von Sicherheitsentgelten unterrichtet werden, sondern es wäre das Einvernehmen herzustellen. Darüber hinaus sollte die Genehmigung von Sicherheitsentgelten auch im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister für Landesverteidigung erfolgen.

 

Das Bundesministerium für Finanzen ersucht um Berücksichtigung der gegenständlichen Stellungnahme. Diese wurde dem Präsidium des Nationalrates in elektronischer Form zugeleitet.

 

 

02.03.2012
Für die Bundesministerin:
Mag. Gerhard Wallner
(elektronisch gefertigt)