Frist 31.1.2012

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staedtebund@mag.linz.at

 

 

Unser Zeichen

0003872/2012 - ASJF

Datum

Linz, 31.1.2012

bearbeitet von

Karin Schableger

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2 +43/(0)732/7070-542806

karin.schableger@mag.linz.at

Abteilung / Zimmer

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„Strafregister“ - Begutachtungsverfahren

Schreiben des PPO v. 26.1.12

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Zur vorgesehenen Änderung insbesondere des Strafregistergesetzes 1968 wird seitens des Amtes für Soziales, Jugend und Familie der Stadt Linz wie folgt Stellung genommen:

Für eine umfassende Gefährdungsabklärung seitens des Jugendwohlfahrtsträgers ist aus der Sicht des Amtes für Soziales, Jugend und Familie die vorgesehene Novellierung  nicht ausreichend.

Dafür wäre eine präventive Abfrage erforderlich, wobei uns auch bewusst ist, dass dahingehend mehrere Gesichtspunkte zu vertreten sind. Ungeachtet dessen, sollte das Kindeswohl jener Gesichtspunkt sein, der oberste Priorität hat.

Bundesgesetzlich geregelt werden sollte die Berechtigung der Einholung von Sonderauskünften zu Sexualstraftätern sowohl für den Jugendwohlfahrtsträger als auch für die in diesem Bereich tätigen Behörden.

Das Oö. JWG wurde zwar dahingehend novelliert, dass nunmehr bei begründetem Verdacht die Bezirksverwaltungsbehörden und die Landesregierung ermächtigt sind, zum Zweck der Eignungsbeurteilung und Aufsicht, der Abklärung von Kindeswohlgefährdungen, der Gewährung von Erziehungshilfen oder sozialen Diensten und der Vermittlung oder sonstiger Mitwirkung an der Annahme an Kindesstatt Sonderauskünfte nach § 9a Strafregistergesetz einzuholen und ist damit als besondere gesetzliche Regelung nach

§ 9a Abs 2 Strafregistergesetz zu werten, inhaltlich weicht aber diese Bestimmung von jener in § 9a Abs 2 Strafregistergesetz ab und ist auch nur für Oberösterreich gültig.

Das Strafregistergesetz müsste dahingehend angepasst werden, dass die Normierung in beiden Rechtsgrundlagen konform ist um in weiterer Folge Unklarheiten zu vermeiden. 

Eine Erweiterung der Auskunftsmöglichkeit zum Zwecke der Sicherstellung des Kindeswohles kann nur befürwortet werden.

 

Freundliche Grüße

Mag. Brigitta Schmidsberger

(Leiterin Amt für Soziales, Jugend und Familie)

 

 

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