Sehr geehrte Damen und Herren,
die Technische Universität Wien nimmt zur beabsichtigten Änderung von § 61 Abs. 1 UG wie folgt Stellung:
Mit einem Beginn der Zulassungsfrist für das Sommersemester bereits am 11. Dezember oder früher sehen wir erhebliche administrative und personelle Probleme auf uns zukommen. Wir schlagen deshalb vor, die Zulassungsfrist für das Sommersemester mit „mindestens vier Wochen“ festzulegen.
Mit freundlichen Grüßen,
Adalbert Prechtl
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Prof. Dr. Adalbert PRECHTL
Vice Rector for Academic Affairs
Vienna University of Technology
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AUSTRIA
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