Bundesministerium für
Finanzen
Wien, 27. Feber 2012
ZVR-Zahl: 975476156
Betrifft: Bundesgesetz,
mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaft-
steuergesetz
1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Grunderwerbsteuergesetz 1987,
das
Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das
Mineralölsteuergesetz 1995,
das
Bewertungsgesetz 1955, das Bundesgesetz über eine Abgabe von land-
und
forstwirtschaftlichen
Betrieben und das Bausparkassengesetz geändert werden
(Stabilitätsgesetz
2012) und Verordnung betreffend
die Änderung der Verordnung
des
Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des
Bausparkassengesetzes
GZ-BMF-010000/0002-VI/1/2012
Der Österreichische Landarbeiterkammertag nimmt zu obigen Entwurf wie folgt Stellung:
Halbierung der Bausparprämie und Zukunftsvorsorge:
Der Österreichische Landarbeiterkammertag spricht sich nachdrücklich gegen die Halbierung der Bausparprämie und Zukunftsvorsorge aus. Beide Maßnahmen sollen insgesamt zu einer budgetären Entlastung in der Höhe von 119 Mio. Euro ab 2013 betragen. Das Bausparen und auch die private Zukunftsvorsorge haben bei den Bürgern einen sehr hohen – auch vom Staat geförderten – Stellenwert. Mehr als ein Jahrzehnt wurde ständig darauf verwiesen und auch der Jugend suggeriert, dass in Zukunft die private Alterssicherung ein ganz wesentlicher Bestandteil (=3. Säule der Alterssicherung) der finanziellen Absicherung in der Pension sein wird.
Geworben wurde auch mit dem staatlichen Zuschuss zur Zukunftsvorsorge, der für viele auch einen besonderen Anreiz für die Zukunftsvorsorge darstellt. Diese Gruppe, dabei handelt es sich oft um Bezieher von Kleinsteinkommen, haben der Zusage vertraut und sind enttäuscht und verärgert.
Mit diesem Vorgehen wird die private Altersvorsorge in ihren Grundfesten erschüttert, weshalb sich der Österreichische Landarbeiterkammertag entschieden gegen ausspricht.
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Als Alternative schlägt der Österreichische Landarbeiterkammertag vor, zu Jahresmitte die Tabaksteuer um weitere 20 Prozent zu erhöhen. Damit stünden weitere 300 Mio. Euro dem Budget zur Verfügung und die Zigarettenpreise hätten noch immer nicht das Preisniveau von vielen europäischen Staaten erreicht. Weiters sinken dadurch auch die Ausgaben für das Gesundheitssystem, je mehr Menschen das Rauchen aufgeben.
Zu § 108 und § 108a EStG:
Die Kürzungen bei Bausparprämie und Zukunftsvorsorge sind auf Grund des relativ geringen Einsparungsvolumen und die negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft abzulehnen.
Auch die nunmehr geplante Ausweitung für Bausparkredite von € 180.000,- auf € 300.000,- ist kein Ausgleich, denn wer von den Durchschnittsverdienern kann sich eine monatliche Rückzahlungsrate von € 1.500,- aufwärts leisten?
Die Halbierung der steuerlichen Förderung der Bausparprämien sowie die Reduzierung der prämienbegünstigten Zukunfts- und Pensionsvorsorge stellen einen massiven Eingriff in bestehende Verträge ein, weshalb die Rechtmäßigkeit dieser Regelung
Darüber hinaus hat speziell die Halbierung der Bausparprämie kontraproduktive Auswirkungen auf klimapolitische (Stichwort: Wohnraumsanierung) und volkswirtschaftliche (Stichwort: Wohnraumbeschaffung) Zielsetzungen, da diese Anlageform nunmehr weniger attraktiv ist.
Bei der Zukunftsvorsorge wird der Anreiz dafür genommen und auch die Geschäftsgrundlage verändert. Das Gelingen des ursprünglich geschaffenen Modells wird damit in Frage gestellt.
Außerdem ist das Signal nach außen katastrophal. Wer soll künftig Vorsorgeverträge abschließen, wenn in die Geschäftsgrundlage zum Nachteil der Betroffenen eingegriffen wird.
Der Vorsitzende: Der Generalsekretär:
Präsident Ing. Christian Mandl e.h. Mag. Walter Medosch e.h.