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Österreichischer Seniorenrat(Bundesaltenrat Österreichs) Sperrgasse 8-10/III, 1150 WienGeschäftsstelle Der Seniorenkurie des Bundesseniorenbeirates beim
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Bundesministerium für Finanzen
Abteilung VI/1
Hintere Zollamtsstraße 2b
1030 Wien
Unsere Zahl: 020/2012
Wien, am 24.02.2012
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Österreichische Seniorenrat, zugleich auch die Seniorenkurie des Bundesseniorenbeirates beim BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nehmen zum vorliegenden Entwurf wie folgt Stellung:
Allgemeines:
Der Österreichische Seniorenrat beschränkt seine Ausführungen auf jenen Bestimmungen, die insbesondere für die Seniorinnen und Senioren im Sinne des Bundes-Seniorengesetzes von Bedeutung sind.
Zu den einzelnen Punkten:
Zu Z 15 und 23 (§ 67 Abs. 1 und 2, Abs. 3 und 4, jeweils zweiter Satz, Abs. 5, Abs. 6, Abs. 7 und Abs. 8 lit. f und g, Abs. 12 sowie § 124b Z 219 und 220 EStG 1988):
Bei sonstigen, insbesondere einmaligen Bezügen (zB 13. und 14. Gehalt) soll die begünstigte Besteuerung von 6% bei hohen Einkünften nicht mehr voll zustehen (Solidarabgabe). Die Besteuerung soll für sonstige Bezüge bis zu einem Jahresbruttobezug von ca. 185 000 Euro (Jahreseinkünfte ohne Sonderzahlungen von ca. 150 000 Euro) wie bisher mit 6% unter Berücksichtigung des Freibetrages von 620 Euro und der Freigrenze von 2 100 Euro erfolgen. Darüber hinausgehende sonstige Bezüge sollen bis zu einem Jahresbruttobezug von ca. 360 000 Euro (Jahreseinkünfte ohne Sonderzahlungen von ca. 300 000 Euro) mit 27% und darüber hinausgehende Bezüge bis zu einem Jahresbruttobezug von ca. 594 000 Euro (Jahreseinkünfte ohne Sonderzahlungen von ca. 500 000 Euro) mit 35,75% besteuert werden.
Durch die progressive Gestaltung der Steuer für sonstige Bezüge wird die durchschnittliche Steuerbelastung für höhere Einkommen angehoben werden. Eine korrespondierende Regelung wird es auch beim Gewinnfreibetrag geben. Die Solidarabgabe ist auf vier Jahre befristet und stellt jedenfalls einen finanziellen Beitrag der besserer verdienenden Steuerpflichtigen zur Budgetkonsolidierung dar, weshalb sie auch vom Österreichischen Seniorenrat unterstützt wird
Wunschgemäß übermitteln wir Ihnen die Stellungnahme elektronisch und bringen diese dem Präsidium des Nationalrates ebenso im elektronischen Wege zur Kenntnis.
BM a.D. Karl Blecha Präsident |
Präs NR a.D. Dr. Andreas Khol Präsident |