Bundesministerium für

Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

Begutachtung@bmask.gv.at

Wien, 27. Feber 2012

ZVR-Zahl: 975476156

 

 

 

 

Betrifft: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das
              Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden (arbeitslosen-
              versicherungsrechtlicher Teil des Bundesfinanzrahmen‑Begleitgesetzes
)

              GZ-BMASK-21119/0001-II/A/1/2012                                                                                 

 

Der Österreichische Landarbeiterkammertag nimmt zu obigen Entwurf wie folgt Stellung:

 

  1. Allgemeines

 

Grundsätzlich nehmen wir zur Kenntnis, dass Änderungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung der Anhebung des faktischen Pensionsalters dienen.

 

Dazu führen wir grundsätzlich aus:

 

Der Österreichische Landarbeiterkammertag erhebt grundsätzlich keinen Einwand gegen notwendiges und gerechtes Sparen.

Die Anhebung des faktischen Pensionsalters kann aber nur in Verbindung mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen erfolgen, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zukünftig länger im Berufsleben verbleiben können. Viele Arbeitnehmer wären durchaus bereit, länger zu arbeiten. Dazu fehlen aber weiterhin die notwendigen arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen. Keiner der Vorschläge der Sozialpartner, die seit Monaten auf dem Tisch liegen, ist im aktuellen Sparpaket auch umgesetzt worden. Stattdessen bleiben als Fazit nur arbeitnehmerseitige Verschlechterungen im Pensionsbereich übrig. Zu den Empfehlungen der Sozialpartner gehören etwa ein verstärkter Kündigungsschutz für Arbeitnehmer ab einem gewissen Lebensalter oder das Recht des Arbeitnehmers auf Teilzeitarbeit.

 

Deshalb fordert der Österreichische Landarbeiterkammertag:

 

Ø  Arbeitsrechtliche Absicherung einer tatsächlichen Dauer des Arbeitsverhältnisses bis zum Erreichen des 65. Lebensjahres (besonderer Kündigungsschutz)

Ø  Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit (=Teilzeitarbeit)

Ø  Möglichkeit der einseitigen Ablehnung von Nacht-, Akkord- und Schwerarbeit seitens des Arbeitnehmers

Ø  Reduktion von Überstunden

 

Marco D’Avianogasse 1 . 1015 Wien . Telefon 01/512 23 31 . Fax 01/512 23 31 -70

oelakt@landarbeiterkammer.at . www.landarbeiterkammer.at


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Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen würde man ältere Arbeitnehmer entlasten und dadurch erreichen, dass mehr Arbeitnehmer viel eher bereit wären, länger berufstätig zu bleiben. Noch dazu wären die Kosten gering und in weiterer Folge auch die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt positiv, wenn durch Teilzeitarbeit für ältere Arbeitnehmer neue Jobs für die Jungen geschaffen werden.

 

 

 

  1. Besonderer Teil

 

Zu § 2b AMPFG:

 

Dem Österreichische Landarbeiterkammertag scheint die undifferenzierte Einführung einer Auflösungsabgabe äußerst problematisch, da viele Beschäftigungsverhältnisse in der Land- und Forstwirtschaft aufgrund der Witterung einfach nicht ganzjährig bestehen können. Vielmehr sollte man sachliche bzw. witterungsbedingte Unterbrechungen ausnehmen und gleichzeitig wie angeführt einen starken Bestandsschutz des Arbeitsverhältnisses garantieren.

Generell wird in Zweifel gezogen, dass ein Betrag von € 110,-- unter Berücksichtigung des notwendigen Verwaltungsaufwandes, Steuerungseffekte bewirkt. Insbesondere sollte diese vom Risiko der prognostizierten Dauer der Arbeitslosigkeit d.h. u.a. vom Alter abhängig sein.

 

Zu Geplante Maßnahmen in der Arbeitsmarktpolitik: (LAK STMK)

 

Verlagerung der Invaliditätspensionsfälle unter 50 Jahren ins AMS (ab 2014):

 

Die Maßnahme, wonach Personen unter 50 Jahren keinen Anspruch mehr auf Invaliditätspension haben, stellt eine immense Verschlechterung für jene Personen dar, für welche schon aufgrund der Schwere der langjährig durchgeführten Tätigkeit (z.B. Forstarbeiter), Rehabilitationsmaßnahmen zu keiner Besserung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen würden.

 

Die Regelung stellt daher eine unnötige Schikane für den genannten Personenkreis dar.

 

 

 

                        Der Vorsitzende:                                                          Der Generalsekretär:

 

Präsident Ing. Christian Mandl e.h.                                       Mag. Walter Medosch e.h.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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