Bundesministerium für
Justiz
Wien, 27. Feber 2012
ZVR-Zahl: 975476156
Betrifft: Bundesgesetz,
mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz, die Jurisdiktionsnorm,
das
Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz und die
Strafprozessordnung
1975 geändert werden
GZ
BMJ-Pr350.00/0001-PR/2012
Der Österreichische Landarbeiterkammertag nimmt zum obigen Entwurf wie folgt Stellung:
Zu Art. X3:
Die Bestimmungen über die Gerichtstage sollen mit der Begründung entfallen, dass diese von der Bevölkerung kaum noch genutzt werden.
Aus Sicht der Landarbeiterkammer Tirol und der Landarbeiterkammer Kärnten ist dazu festzuhalten, dass es insbesondere auf Grund der geografischen Lage dringend notwendig ist, weiterhin die Möglichkeit zu haben, Gerichtstagen anzuberaumen. Gerade bei sozialgerichtlichen Verfahren mit einer Dauer von 10 Minuten, ist es den Klägern sicherlich nicht zumutbar, etwa Wegstrecken von bis zu 5 Stunden zurückzulegen (z.B. von Osttirol nach Innsbruck).
Es wird daher die Beibehaltung der Gerichtstage gefordert, zumal die Entscheidung ohnehin im Ermessen des erkennenden Senates liegt, sofern die Bezirksgerichte erhalten bleiben.
Zu Änderungen des Gerichtsgebührengesetzes (Art X 4):
ad Z 1, 4 und 5 (§ 29a, TP 15 lit. a, Anmerkung 6 zur TP 15, Art. VI Z 47):
Die Erhöhungen von Gebühren sind abzulehnen, da dadurch der Zugang zu Gericht und entsprechenden Serviceeinrichtungen erschwert wird.
Der Vorsitzende: Der Generalsekretär:
Präsident Ing. Christian Mandl e.h. Mag. Walter Medosch e.h.