An das                                 

BUNDESMINISTERIUM für JUSTIZ           

Präsidialsektion                       

Hrn Sektionschef Dr. Josef BOSINA       (Nur per email)

                                        TEL: 52152-2262

                                       

                                        NUMMER:     K-14609/rw

Museumstraße 7           PF-63         

1016 WIEN                               WIEN, am    27.02.2012

    

 

Betrifft:          361/ME * STELLUNGNAHME

 

                   BMJ-Pr350.00/0001-Pr/2012

                   Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das

                   GOG, die JN, das ASGG, das GGG und die

                   StPO 1975 geändert werden

                   Begutachtungsverfahren

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Sehr geehrter Herr Sektionschef!    

 

Wir nehmen zum Artikel X2 (Änderung der Jurisdiktionsnorm) wie folgt Stellung:

 

1) Wir gehen davon aus, daß die berufliche Erfahrung der an Bezirksgerichten tätigen Berufsrichter ident mit der an Landes- oder Handelsgerichten tätigen ist und sich daher als Folge der vorgeschlagenen Änderung nur die in der Begründung genannte "Effizienzsteigerung" zeigt.

 

2) Wir weisen der guten Ordnung halber darauf hin, daß die Streitwertgrenze zwischen (äquivalenten) Bezirks- und Landesgerichtsebenen z.B. in Belgien EUR 1.860,00, in Frankreich EUR 4.000,00 und in Deutschland EUR 5.000,00 ist.

 

3) Wir wiederholen unseren zuletzt per 16.11.2010 zu 233/ME gemachten Vorschlag, die Effizienz der Handelsgerichte durch Umsetzung unseres Vorschlages weiter zu steigern:

 

Nach §7a.(4) JN ist folgender §7a.(5) JN neu einzufügen:

"In allen Streitigkeiten aus unternehmensbezogenen Geschäften zwischen im Firmenbuch eingetragenen Rechtsträgern entscheiden in erster Instanz die selbständigen Handelsgerichte oder die Landesgerichte als Handelsgerichte durch einen Handelssenat, bestehend aus einem Richter als Vorsitzenden und zwei fachmännischen Laienrichtern aus dem Handelsstand als weitere Mitglieder."

 

Begründung:

Die Ergänzung des (Einzel-)Richters mit zwei ehrenamtlichen (!) fachmännischen Laienrichtern unterstützt das Ziel der geplanten Gesetzesänderung - eine Effizienzsteigerung der Handelsgerichtsbarkeit und damit eine Kosteneindämmung; die Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern zeigen als Ergebnis dieses Zusammenwirkens von juristischem und wirtschaftlichem Fachwissen schnellere und qualitativ bessere Prozesse und damit eine Effizienzsteigerung der Handelsgerichtsbarkeit ohne vermehrten Personalaufwand.

 

Diese Senatszusammensetzung unterscheidet sich positiv von der bisher bekannten - zwei Berufsrichter und ein fachmännischer Laienrichter aus dem Handelsstand - und ist dadurch auch nicht von (gelegentlich vorgebrachten) Vorurteilen gegen die Senatsgerichtsbarkeit betroffen.

 

Sie bringt vielmehr nur Vorteile für die Justiz - durch die europäischen Erfahrungen bestätigt:

 

HANDELSPROZESSE werden SCHNELLER, BESSER und BILLIGER,

        und das für ALLE Beteiligten!

        * Effizientere Abwicklung der Handelsprozesse

        * Bessere Entscheidungsqualität

        * Verringerte Anzahl der Berufungen

 

Wir stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung und verbleiben mit freundlichen Grüßen

                                                             

Eschenbachgasse 11              ---------------------------  

A-1010  WIEN                    KommR Mag Rainer Sedelmayer  

Tel (+431) 5873633-22                     Präsident         

Fax (+431) 5870192          der Vereinigung der fachmännischen

laienrichter@vienna.at          Laienrichter Österreichs

www.laienrichter.at

 

o Kopie per email an begutachtungsverfahren§parlament.gv.at